Abgeordnete

Christian Petry
© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn
Christian Petry, SPD
Diplom-Verwaltungswirt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. März 1965 in Neunkirchen/Saar; verheiratet, zwei Kinder.
1990 bis 1991 Zivildienst an der Rheinischen Schule für Körperbehinderte; 1988 bis 1992 Zusatzstudium an der Fernuniversität Hagen mit Erlangung des Vordiploms in Ökonomie; 1985 bis 1989 Studium an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes, Abschluss: Dipl. Verwaltungswirt; 1984 bis 1985 Studium der Mathematik mit Nebenfach Informatik, Universität Saarbrücken; 1984 Abitur am Gymnasium Ottweiler.
Seit 2004 Mitglied des Personalrats im Saarländischen Innenministerium; seit 1999 Stellvertretender Referatsleiter im Saarländischen Innenministerium; 1995 bis 1999 Persönlicher Referent des Saarländischen Innenministers; 1992 bis 1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPD-Landtagsfraktion im Saarland.
Seit 2014 Mitglied des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis St. Wendel; seit 2002 Mitglied des Landesvorstands der SPD-Saar; seit 1989 Mitglied im Gemeinderat Illingen; seit 1999 Ortsvorsteher in Welschbach.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenDelegationsleiter
Ordentliches Mitglied
Delegationsmitglied
Stellv. Delegationsmitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.