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Abgeordnete

Christian Petry
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Christian Petry

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Christian Petry, SPD

Diplom-Verwaltungswirt

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Ministerium für Inneres und Sport, Saarbrücken,
  • Stellv. Referatsleiter, Rückkehrrecht


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Abwasserzweckverband Illtal, Illingen,
  • Mitglied des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung
  • FernUniversität in Hagen, Hagen,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates
  • Gemeinde Illingen, Illingen,
  • Mitglied des Gemeinderates, ehrenamtlich
  • Mitglied des Ortsrates und Ortsvorsteher Welschbach, monatlich, 500,00 EUR, Brutto; (ab 01.04.2022), monatlich, 562,50 EUR, Brutto


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Europäische Bewegung Deutschland e.V., Berlin,
  • Vizepräsident
  • Europaverband der Selbständigen - Deutschland e.V. (ESD), Berlin,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates
  • Illinger Stiftung für Bürger, Illingen,
  • Stellv. Vorsitzender
  • Institut für Europäische Politik e.V. (IEP), Berlin,
  • Mitglied der Versammlung der Kuratoren
  • Stiftung Technisches Hilfswerk (THW) - Technisch Helfen Weltweit, Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • THW Landeshelfervereinigung Saarland e.V., Saarbrücken,
  • Präsident

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.