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Abgeordnete

Filiz Polat
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Filiz Polat

© Filiz Polat/Bonnie Bartusch

Filiz Polat, Bündnis 90/Die Grünen

Diplom-Volkswirtin

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Funktionen in Unternehmen
  • Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben gemeinnützige GmbH, Berlin,
  • Mitglied des Projektbeirates Kontrastive Alphabetisierung im Situationsansatz, ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates
  • Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Aktion Courage e.V., Berlin,
  • Mitglied des Beirates des Projekts Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage, ehrenamtlich
  • Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e.V. (DIL), Quakenbrück,
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Erich Maria Remarque Gesellschaft e.V., Osnabrück,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Europa-Union Deutschland, Kreisverband Osnabrück Stadt und Land e.V., Osnabrück,
  • Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
  • Gedenkstätten Gestapokeller und Augustaschacht e.V., Hasbergen,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Islamkolleg Deutschland e.V., Osnabrück,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. (NDC), Dresden,
  • Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus, Darmstadt,
  • Vorsitzende des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.