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Abgeordnete

Markus Reichel
© Markus Reichel/Frank Grätz
Dr. Markus Reichel, CDU/CSU
Diplom-Mathematiker

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. Juli 1968 in München; verheiratet; fünf Kinder.
Abitur am Gymnasium der Benediktiner Kloster Schäftlarn im Jahr 1987 (Durchschnitt 1,0); Zivildienst; 1989 Studium der Japanologie und Geschichte in Wien. Nach der deutschen Einheit Rückkehr nach Deutschland; Studium der Mathematik mit Förderung der Studienstiftung des Deutschen Volkes in Dresden und Bonn (Abschluss 1994 mit 1,0). Doktorat (mit Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt) und Promotion im Februar 1998 zu dem Thema der Markteinführung erneuerbarer Energien am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der TU Dresden (Bewertung: Summa cum laude). Zuvor Abschluss Aufbaustudium zum Wirtschaftsmathematiker. Seit 1999 Geschäftsführender Gesellschafter des selbst gegründeten Unternehmens Dreberis. Im Jahr 2007 Landesvorstandsmitglied der Mittelstandsunion Sachsen, im Jahr 2009 Landesschatzmeister und von 2011 bis 2021 Landesvorsitzender. Seit 2021 Ehrenvorsitzender der MIT Sachsen. Im Jahr 2019 Kreisvorsitzender der CDU Dresden und im November 2020 Direktkandidatur für den Wahlkreis 159. Ehrenamtliches Mitglied des Fachausschusses Außenwirtschaft der IHK Dresden.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.