Abgeordnete

Josef Rief
© Josef Rief / Jan Rose
Josef Rief, CDU/CSU
Landwirtschaftsmeister

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. April 1960 in Illertissen; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Grundschule Kirchberg; Hauptschule Gutenzell, Erolzheim und Kirchberg; 1975 bis 1978 Ausbildung zum Landwirt; 1978 bis 1980 Fachschule für Landwirtschaft in Biberach; 1980 bis 1981 Grundwehrdienst in Großengstingen und Laupheim; Realschulabschluss an der Abendrealschule in Biberach; 1984 Meisterprüfung; 1985 Landjugendakademie Bonn.
1978 bis 1995 Junge Union; seit 1985 CDU.
1978 bis 1992 Ortsvorsitzender der Jungen Union Illertal; 1992 bis 1994 Kreisvorsitzender der Jungen Union Biberach; 1994 bis 1995 stellvertretender Bezirksvorsitzender Junge Union Württemberg-Hohenzollern; seit 1996 Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Kirchberg; seit 1999 Kreisvorsitzender der CDU im Landkreis Biberach; seit 2007 Mitglied im CDU-Landesvorstand; 1989 bis 1999 Mitglied im Gemeinderat von Kirchberg; 1994 bis 1999 erster stellvertretender Bürgermeister von Kirchberg; 2001 bis 2014 Mitglied im Gemeinderat von Kirchberg; seit 2002 Mitglied im Kreistag.
Lange Jahre im Vorstand des Grünen Kreises der Landjugend in Biberach; Jugendvertreter im Bauernverband Biberach; 1994 bis 2010 stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbandes Biberach, bzw. Biberach-Sigmaringen.
Mitglied des Bundestages seit 2009.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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