Abgeordnete

Sönke Rix
© Sönke Rix/Photothek
Sönke Rix, SPD
Erzieher

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. Dezember 1975 in Eckernförde; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1993 Realschulabschluss. 1994 bis 1996 Fachschule für Sozialpädagogik. 1996 bis 1997 Zivildienst. 1997 bis 2005 tätig als staatlich anerkannter Erzieher bzw. als Fachkraft für Berufs- und Arbeitsförderung bei Diakonie-Hilfswerk Schleswig-Holstein - heute Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie, 2002 bis 2005 auch als Mitarbeitervertreter. Seit 2000 ehrenamtlicher Betreuer beim Amtsgericht Eckernförde.
Seit 1992 Mitglied der SPD; 1994 bis 2005 Ratsherr in Eckernförde; 2002 bis 2003 Mitglied im SPD-Landesvorstand Schleswig-Holstein, 2002 bis 2019 Vorsitzender der SPD Rendsburg-Eckernförde, 2011 bis 2018 Vorsitzender des SPD-Landesparteirates Schleswig-Holstein, seit 2018 Sprecher der SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein, seit März 2019 stellvertretender Vorsitzender der SPD Schleswig-Holstein.
MdB seit 2005; 2005 bis 2014 Obmann der SPD-Fraktion im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement, 2009 bis 2014 Sprecher der AG „Strategien gegen Rechtsextremismus“ der SPD-Fraktion, 2014 bis 2021 Sprecher der SPD-Fraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Mitglied in weiteren Gremien: Gremium für Fragen der Deutschen Minderheit in Nordschleswig und der Friesischen Volksgruppe im Land Schleswig-Holstein; seit 2014 Mitglied Fraktionsvorstand, seit Dezember 2021 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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