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Abgeordnete

Tabea Rößner
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Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Tabea Rößner, Bündnis 90/Die Grünen

Journalistin

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • ZDF Zweites Deutsches Fernsehen, Mainz,
  • Freie Redakteurin, Rückkehrrecht


Funktionen in Unternehmen
  • Deutsche Bahn AG, Berlin,
  • Mitglied des Beirates Leiseres Mittelrheintal
  • DigitalService GmbH des Bundes, Berlin,
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Fridtjof-Nansen-Akademie für politische Bildung im Weiterbildungszentrum Ingelheim gemeinnützige GmbH, Ingelheim,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG, Mainz,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, 1.800,00 EUR, Brutto, ehrenamtlich
  • Stadtwerke Mainz AG, Mainz,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, 2.000,00 EUR, Brutto, ehrenamtlich, zuzüglich 2022, 200,00 EUR, Brutto


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
  • Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
  • Mitglied des Beirates
  • Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums (bis 23.03.2022)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesverband Smart City e.V. (BVSC), Mainz,
  • Mitglied des Vorstandes (bis 01.03.2022)
  • Mitglied des erweiterten Vorstandes (ab 24.05.2022)
  • Rheinhessen gegen Rechts e.V., Ingelheim am Rhein,
  • Stellv. Vorsitzende des Vorstandes

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.