Abgeordnete
Tabea Rößner
© Stefan Kaminski
Tabea Rößner, Bündnis 90/Die Grünen
Journalistin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 7. Dezember 1966 in Sassenberg; verheiratet; zwei Kinder.
Studium der Musik-, Filmwissenschaft und Kunstgeschichte in Frankfurt/Main, M.A.; Aufbaustudium Journalismus und Öffentliches Recht in Mainz; Praktika im Musik- und Medienbereich; Stipendiatin des GMF; bis 2009 freie Journalistin und Redakteurin.
Ehrenamtliche Elternarbeit und Kommunalpolitik.
Seit 1986 Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; 2001 bis 2006 Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz.
Mitgliedschaften: Kuratorium Haus der Geschichte; Kuratorium Fridjtof-Nansen-Akademie Ingelheim; Beirat Leiseres Mittelrheintal der DB; Vorstand Rheinhessen gegen Rechts; Mehr Demokratie - gegen das Vergessen; Urstrom eG; Neue Energie Bendorf eG; BUND; VCD; WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm; Initiative Klima-, Umwelt- und Lärmschutz im Luftverkehr Mainz; Bundesverband Smart City; ver.di; BVMW; Europa-Union; Fallschirm Mensch; Freundeskreis Gutenberg; Open Ohr; Meenzer Drecksäck; Draiser Lerchen.
Seit Oktober 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzende
Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.