Abgeordnete

Thomas Röwekamp
© CDU Bremen/Karlis Behrens
Thomas Röwekamp, CDU/CSU
Rechtsanwalt, Notar

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 18. September 1966 in Bremerhaven; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
Gymnasium (Abitur); 1986 bis Mai 1988 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank AG, Bremerhaven; Juli 1988 bis 1989 Ableistung des Grundwehrdienstes.
Oktober 1989 bis Mai 1990 tätig als Bankkaufmann; 1990 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen; 1995 bis 1997 Rechtsreferendariat in Oldenburg und Düsseldorf; seit 1997 selbstständiger Rechtsanwalt und seit 2014 Notar.
2003 bis 2007 Senator für Inneres und Sport, 2005 bis 2007 auch Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen; Inhaber einer Anwaltssozietät, Fachanwalt für Steuer-, Versicherungs- und Erbrecht.
1987 bis 1991 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven; 2008 bis 2011 Landesvorsitzender der CDU Bremen; 2007 bis 2021 Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Mitglied der Bremischen Bürgerschaft vom 14. Oktober 1991 bis 4. Juli 2003 und wieder vom 30. Juni 2007 bis 15. Oktober 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Delegationsmitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.