Abgeordnete
Michael Roth
© Michael Roth / Michael Farkas
Michael Roth (Heringen), SPD
Diplom-Politologe
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 24. August 1970 in Heringen (Werra); evangelisch.
1990 Abitur an der Werratalschule Heringen; 1990 bis 1991 Zivildienst; Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung; 1991 bis 1997 Studium der Politologie, Jura, Germanistik und Soziologie in Frankfurt/Main, 1997 Abschluss als Diplom-Politologe.
Bis 1998 beschäftigt beim Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und dem Zentrum für Nordamerikaforschung an der Universität Frankfurt/Main; 2000 bis 2002 Lehrauftrag am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.
Seit 1987 Mitglied der SPD, aktiv in der Kommunalpolitik und bei den Jungsozialisten in der SPD; unter anderem 1993 bis 1995 Stellvertretender Juso-Bundesvorsitzender; 2001 bis 2011 Vorsitzender der SPD Hersfeld-Rotenburg; 1996 bis 2015 Vorstandsmitglied des SPD-Bezirks Hessen-Nord; 2009 bis 2014 Generalsekretär der SPD Hessen; 2015 bis 2019 Vorstandsmitglied der SPD Hessen; seit 2017 Mitglied des SPD-Parteivorstands; seit 2021 Mitglied des Präsidiums der SPD.
Seit 1998Mitglied des Deutschen Bundestages; 2010 bis 2013 Europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion; 2009 bis 2014 und 2017 bis 2018 Vorsitzender der Landesgruppe Hessen der SPD-Bundestagsfraktion; 2013 bis 2021 Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt; 2014 bis 2021 Beauftragter der Bundesregierung für die deutsch-französische Zusammenarbeit.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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