Abgeordnete
Manuela Rottmann
© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski
Dr. Manuela Rottmann, Bündnis 90/Die Grünen
Juristin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. Mai 1972 in Würzburg; römisch-katholisch; geschieden; ein Kind.
1991 Abitur; 1995 Auslandsstudium an der Universität Aix-Marseille, Frankreich, Abschluss Licence en Droit; 1998 Erstes Juristisches Staatsexamen; bis 2003 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Frankfurt/ Main; 2004 Zweites Juristisches Staatsexamen.
2004 bis 2006 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Urbanistik Berlin; 2006 bis 2012 Hauptamtliche Dezernentin für Umwelt und Gesundheit der Stadt Frankfurt/ Main; 2012 bis 2017 Juristische Referentin bei der DB Netz AG Frankfurt/ Main.
Seit 1991 Mitglied bei den Grünen; 1993 bis 1994 Mitglied im Bundesvorstand des Grün-Alternativen Jugendbündnisses; 1995 bis 1996 Bundesvorstandssprecherin des Grün-Alternativen Jugendbündnisses; 1998 bis 2000 Mitglied im Bundesparteirat von Bündnis 90/ Die Grünen; 1999 bis 2001 Sprecherin des Kreisvorstands Bündnis 90/ Die Grünen Frankfurt/ Main; von 2017 bis 12/2018 Bezirksvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen Unterfranken. Beratendes Mitglied der Arbeitsgruppe Harmonisierung des deutschen und des französischen Wirtschafts- und Insolvenzrechts der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Ernährung und Landwirtschaft
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.