Abgeordnete
Tina Rudolph
© Tina Rudolph/ Maximilian König
Tina Rudolph, SPD
Ärztin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. Mai 1991 in Wolgast.
2010 Abitur am Runge-Gymnasium in Wolgast, 2010 bis 2017 Studium der Humanmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena, Auslandsaufenthalte am Livingston General Hospital (Sambia) und am Philippine General Hospital Manila (Phillippinen), Ärztliche Approbation 2018; 2014 bis 2017 Studium der Philosophie und Politikwissenschaft an der FSU Jena; 2017 bis 2019 Studium der Angewandten Ethik an der FSU Jena, Abschluss M.A.
Seit 2018 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Angewandte Ethik sowie seit 2019 am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik in der Medizin an der FSU Jena. Seit 2018 Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Büro von Prof. Dr. Edgar Franke, MdB.
2018 bis 2019 und seit 2021 Stellvertretende Vorsitzende der Jusos Jena; Seit 2020 Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Thüringen.
Seit 2019 Mitglied des Stadtrats in Jena, Mitglied u.a. im Finanzausschuss, im Ausschuss für Stadtentwicklung & Umwelt, im Nahverkehrsbeirat, im Beirat des Kommunalen Jobcenters und im Bäderbeirat.
Akademie für Ethik in der Medizin (e.V. AEM), Ärzte ohne Grenzen, International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW), ver.di, Deutsche Debattiergesellschaft - Alumni und Förderer des Debattierens e.V. (DDG), Debattiergesellschaft Jena e.V., Streitkultur Tübingen e.V., Neue Thüringische Gesellschaft für Philosophie e.V., Stadtsportbund Jena, Patin bei Plan International Deutschland e.V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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