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Abgeordnete

Nina Scheer
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Nina Scheer

© Photothek

Dr. Nina Scheer, SPD

Juristin / Politikwissenschaftlerin / Musikerin

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

SPD Büro Geesthacht
Markt 17
21502 Geesthacht

SPD Büro Ahrensburg
Manhagener Allee 14
22926 Ahrensburg


Funktionen in Unternehmen
  • Agora Energiewende, SEFEP gemeinnützige GmbH, Berlin,
  • Mitglied des Rates der Agora, ehrenamtlich
  • German Institute of Development and Sustainability gemeinnützige GmbH, Bonn,
  • Mitglied des Erweiterten Lenkungsausschusses im Sustainable Development Solutions Network Germany (SDSN Germany), ehrenamtlich
  • Ponte Press Verlags-GmbH, Bochum,
  • Redaktionsmitglied der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER), ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
  • Mitglied des Beirates
  • Stiftung Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Kuratoriums (bis April 2022)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Berlin,
  • Stellv. Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich (bis Dezember 2021)
  • Hermann-Scheer-Stiftung, Berlin,
  • Vorstand, ehrenamtlich
  • LandesFrauenRat Schleswig-Holstein e.V., Kiel,
  • Außerordentliches Mitglied des Landfrauenrates, ehrenamtlich (ab Dezember 2021)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
  • Vorsitzende des Beirates Energie, ehrenamtlich
  • Wirtschaftsforum der SPD e.V., Berlin,
  • Mitglied des Politischen Beirates, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.