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Abgeordnete

Marianne Schieder

Marianne Schieder

© Barbara Stopfer

Marianne Schieder, SPD

Juristin

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Wahlkreisbüro Landkreis Schwandorf
Am Kalvarienberg 6, 92533 Wernberg-Köblitz
Wahlkreisbüro Landkreis Cham
Parkstraße 33, 93413 Cham


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Deutsch-Tschechisches Gesprächsforum, Prag, Tschechien,
  • Mitglied des Beirates
  • Deutsche Welle, Bonn,
  • Stellv. Mitglied des Rundfunkrates
  • Filmförderungsanstalt (FFA), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Verwaltungsrates
  • Landkreis Schwandorf, Schwandorf,
  • Mitglied des Kreistages
  • Marktgemeinde Wernberg-Köblitz, Wernberg-Köblitz,
  • Mitglied des Marktrates
  • Sparkassenverband Bayern, München,
  • Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
  • Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Kuratoriums
  • Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates
  • Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte, Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Stiftungsrates
  • Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg,
  • Stellv. Mitglied des Kuratoriums

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.