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Abgeordnete

© Christian Schreider/Susanne Knoll
Christian Schreider, SPD
Jurist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Dezember 1971 in Worms; evangelisch; ledig.
1991 Abitur am Max-Planck-Gymnasium Ludwigshafen; seit 1991 Freier Journalist für diverse deutsche Medien; 1992 bis 2000 Jura-Studium & juristisches Referendariat in Mannheim, Bonn und Helsinki.
2001 bis 2002 Mitarbeiter beim SPD-Landesverband RLP; 2002 bis 2007 SAP SE (Walldorf); Referent für digitale Verwaltung, Mittelstand & Nachhaltigkeitsfragen; 2007 bis 2012 PER Projektentwicklungsgesellschaft RLP (Mainz); Referent für Kommunalberatung beim Sportstättenbau; 2012 bis 2016 Ministerium des Innern und für Sport RLP (Mainz); Referent für Infrastrukturprojekte & Polizeirecht; seit 2016 SGD Süd (Neustadt); Justitiar der Gewerbeaufsicht für Arbeitssicherheit, Mutterschutz & Immissionsschutz.
Seit 2003 Landesvorstandsmitglied der SPD-AsJ RLP; seit 2007 Mitglied im Kulturausschuss LU; seit 2007 Vorstandsmitglied im SPD-OV LU-Friesenheim; seit 2009 Vorstandsmitglied im SPD-Stadtverband Ludwigshafen; seit 2009 Mitglied des Ortsbeirates LU-Friesenheim; seit 2011 SPD-Fraktionssprecher im Ortsbeirat LU-Friesenheim; seit 2011 Vorstandsmitglied im SPD-UB Vorderpfalz; seit 2014 stellvertretender Ortsvorsteher von LU-Friesenheim; seit 2019 Stadtrat in Ludwigshafen; stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, Fachsprecher für Verkehr & Sport; Aufsichtsrat bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH; Mitglied der Versammlung des Verkehrsverbundes; Mitglied der SPD-Fraktion in der Region Rhein-Neckar.
Vorsitzender des Fördervereins Offener Kanal (OK-TV) Ludwigshafen; Vereinsvertreter im Präsidium des Fußball-Regionalverbandes Südwes; Sportrichter des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
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Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Stellv. Delegationsmitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.