Abgeordnete

Felix Schreiner
© Felix Schreiner/ Tobias Koch
Felix Schreiner, CDU/CSU

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. Januar 1986 in Waldshut; evangelisch; verheiratet.
Grundschule in Lauchringen; Realschule in Tiengen; Fachhochschulreife am Wirtschaftsgymnasium in Waldshut; Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei der Gemeindeverwaltung Lauchringen sowie bei der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg; Anschließend persönlicher Referent von Bürgermeister Thomas Schäuble und Hauptamtsmitarbeiter in der Kommunalverwaltung in Lauchringen; FH-Studium Wirtschaftsrecht; Referent des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen.
Seit 2011 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, verkehrs- und umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion; Kreisrat des Landkreises Waldshut; Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat von Lauchringen; Mitglied im Regionalverband Hochrhein-Bodensee; CDU-Kreisvorsitzender; Ortsvorsitzender und Mitglied im CDU-Landesvorstand.
Präsident des Blasmusikverbandes Hochrhein und Aufsichtsrat beim Caritasverband Hochrhein.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.