Abgeordnete
Michael Schrodi
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Michael Schrodi, SPD
Studienrat
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. Juli 1977 in München; verheiratet; zwei Kinder.
POLITIK:
Seit September 2017
Mitglied des 19. Deutschen Bundestages für die SPD
Wahlkreis Fürstenfeldbruck & Dachau
BUNDESTAG:
Mitglied im Finanzausschuss
Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Irischen Parlamentariergruppe
Mitglied der Deutsch-Mittelamerikanischen Parlamentariergruppe
Mitglied der Parlamentsgruppen Fluglärm und Schienenverkehr
SPD-BUNDESTAGSFRAKTION:
Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landesgruppe Bayern
Sprecher der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und Soziale Integration
Mitglied der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik
Mitglied der Parlamentarischen Linken
SPD:
Seit 2020 Mitglied der Finanz- und Steuerkommission; Mitglied im Wirtschaftspolitischen Beirat
Seit 2019 Sprecher der SPD Denkfabrik
Seit 2011 Vorsitzender der SPD im Landkreis Fürstenfeldbruck
Seit 1997 Mitglied der SPD
WEITERE MITGLIEDSCHAFTEN:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Arbeitsgemeinschaft steuermythen.de
AUSBILDUNG UND BERUF:
2008 – 2017 Gymnasiallehrer (Studienrat) für die Fächer Deutsch, Geschichte und Sozialkunde
2002 – 2008 Studium für Gymnasiallehramt an der Ludwig-Maximilians-Universität München
2000 – 2002 Berufsoberschule München mit Ausbildungsrichtung Sozialwesen, Abitur
1999 – 2000 Zivildienst im Behindertenfahrdienst der Malteser, Gröbenzell
1996 – 1999 Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.