Abgeordnete

Uwe Schulz
© Uwe Schulz/privat
Uwe Schulz, AfD
Leitender Angestellter

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Dezember 1961 in Gießen; verheiratet.
1981 Abitur; 1981 bis 1982 Wehrdienst; 1982 bis 1988 Jurastudium (ohne Abschluss);
1988 bis 1996 AVIS GmbH, Zentrale Deutschland und AVIS Worldheadquarters New York sowie Los Angeles: Mgmt. Trainee, Ltr. Privatkundenbetreuung, Projektleiter International Sales & Marketing; 1996 bis 1998 IKEA/ IKANO-Deutschland, Zentrale Wiesbaden: Leiter Auftragsbearbeitung, Kundenservice, Mahnwesen. Seit 1998 Leitender Angestellter im Konzern Deutsche Telekom AG: Hauptabteilungsleiter, Direktor, Standortleiter Erfurt und Leipzig, Operations Officer Zentrale Bonn, Vice President Customer Service Telekom Europe (für BT-Mandat beurlaubt).
1982 bis 1995 aktives Mitglied CDU und JU, Stadtverordneter in Pohlheim.
Seit 2013 Mitglied der AfD, seit 2014 Vorsitzender AfD-Kreisverband Gießen, Mitglied Bundeskonvent der AfD.
MdB seit Oktober 2017; 19. Legislaturperiode: Mitglied Ausschuss Digitale Agenda, stellvertretendes Mitglied Verkehr/Infrastruktur. Stellvertretendes Mitglied, Obmann Enquete-Kommission;
Berufliche Weiterbildung, Vorsitzender der Parlamentariergruppe Bulgarien, Moldawien, Rumänien. Mitgründer der Konferenz Freier Medien der AfD-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.