Abgeordnete

Martina Stamm-Fibich
© DBT/ Inga Haar
Martina Stamm-Fibich, SPD
Marketing- und Kommunikationsmanagerin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 23. April 1965 in Erlangen; geschieden; zwei Kinder.
1981 Mittlere Reife;
1981 bis 1983 Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten.
1983 bis 1985 tätig im Ausbildungsberuf;
1986 bis 1989 Assistenz der Geschäftsleitung eines mittelständischen Dienstleistungsunternehmens;
1989 bis 2018 Siemens AG Healthcare Sector Erlangen, zuletzt freigestellte Betriebsrätin.
Schatzmeisterin SPD-Bezirk Mittelfranken, stellvertrende Kreisvorsitzende SPD Erlangen-Höchststadt. Ehrenamtliche Kreisrätin Erlangen-Höchstadt. Stellvertretende Präsidiumsvorsitzende der AWO ober-/Mittelfranken, Mitglied IG Metall, ASB, VDK, Förderverein THW Erlangen. Englisch (f). - MdB seit 2013;
seit 2018 Patientenbeauftragte der SPD-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende Petitionsausschuss.
Berichterstatterin der SPD-Fraktion für die Themen Kinder- und Jugendgesundheit, Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel, Impfen, Patientenrechte sowie Medizinprodukte.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzende
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.