Abgeordnete

Bettina Stark-Watzinger
© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon
Bettina Stark-Watzinger, FDP
Diplom-Volkswirtin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Mai 1968 in Frankfurt am Main, römisch-katholisch; verheiratet.
Schule und Ausbildung
1989 Abitur;
1989 bis 1993 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Goethe-Universität, Frankfurt am Main;
Beruf
1994 bis 2001 BHF BANK AG, Frankfurt am Main (inklusive Elternzeit);
2006 bis 2008 Academic Manager, Finance, Accounting, Controlling und Taxation Department, European Business School, Oestrich-Winkel;
2008 bis 2013 Geschäftsführerin House of Finance an der Goethe-Universität
2013 bis 2017 Geschäftsführerin Forschungszentrum SAFE – Sustainable Architecture for Finance in Europe
Politik
seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages;
2018 bis 2020 Vorsitzende des Finanzausschusses;
seit 2020 Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion der Freie Demokraten;
seit 2004 Mitglied der Freien Demokraten;
seit 2011 Mitglied des Landesvorstandes der FDP Hessen;
2014 bis 2015 sowie 2019 bis 2021 Stellvertretende Vorsitzende der FDP Hessen;
2015 bis 2019 Generalsekretärin der FDP Hessen;
seit 2021 Landesvorsitzende der FDP Hessen;
seit 2017 Mitglied im Bundesvorstand der FDP;
seit 2020 Mitglied im Präsidium der FDP;
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesministerin für Bildung und Forschung
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.