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Abgeordnete

Dr. Wolfgang Stefinger
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Dr. Wolfgang Stefinger

© Dr. Wolfgang Stefinger/ Nils Schwarz

Dr. Wolfgang Stefinger, CDU/CSU

Betriebswirt

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Schneckestraße 6
81737 München


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • BARMER Krankenkasse, Berlin,
  • Referent, Rückkehrrecht


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM), München,
  • Lehrbeauftragter, 2022, 1.828,25 EUR, Brutto; 2023, 1.422,00 EUR, Brutto
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften München, München,
  • Lehrbeauftragter


Funktionen in Unternehmen
  • Baker Tilly Stiftung gemeinnützige GmbH, Berlin,
  • Mitglied des politischen Beirates, ehrenamtlich
  • Engagement Global gemeinnützige GmbH, Berlin,
  • Mitglied des ASA Programmbeirates, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsch-Mosambikanische Gesellschaft e.V., München,
  • Vorsitzender des Beirates, ehrenamtlich (ab 21.09.2022)
  • Deutsche Afrika Stiftung e.V., Berlin,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich (ab 01.06.2022)
  • Freunde des Viktualienmarkts e.V., München,
  • Erster Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Help - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Stiftung Neues Konzerthaus München, München,
  • Mitglied des politischen Beirates, ehrenamtlich
  • Stiftung Sankt Barbara, Munster,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Verein zur Förderung junger nationaler und internationaler Künstler der Spitzenklasse e.V., München,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.