Abgeordnete

Dr. Wolfgang Stefinger
© Dr. Wolfgang Stefinger/ Nils Schwarz
Dr. Wolfgang Stefinger, CDU/CSU
Betriebswirt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 20. April 1985 in München, römisch-katholisch.
2001 Realschulabschluss. 2003 Erwerb der Fachhochschulreife. 2003 bis 2004 Zivildienst. 2004 bis 2009 Studium der Betriebswirtschaftslehre. 2009 bis 2011 Doktoratsstudium. 2011 Promotion zum Dr. phil..
2009 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter. 2011 bis 2013 Referent im Gesundheitswesen. Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
2008 bis 2014 Mitglied im Bezirksausschuss 16 der Landeshauptstadt München, Ramersdorf-Perlach. 2009 bis 2011 Vorsitzender der Jungen Union München, seit 2009 CSU-Ortsvorsitzender München-Waldperlach sowie stellvertretender Vorsitzender der CSU München-Ost. Seit 2014 Vorsitzender der CSU Bundeswahlkreiskonferenz München-Ost, seit 2018 Vorsitzender Fachausschuss Entwicklungspolitik im Außen- und Sicherheitspolitischen Arbeitskreis (ASP) der CSU.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellv. Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.