Abgeordnete

Mathias Stein
© DBT/ Thomas Trutschel
Mathias Stein, SPD
Bautechniker

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. Februar 1970 in Kiel; konfessionslos; ledig; ein Kind.
Realschulabschluss; Fachhochschulreife; Ausbildung zum Wasserbauer; berufsbegleitende Ausbildung Bautechniker.
Personalrat in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung; verschiedene Funktionen in der Gewerkschaft ver.di.
2011 bis 2017 SPD Landesvorstand; seit 2017 Kreisvorstand der SPD Kiel.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; Mitgliedschaft im Parlamentskreis Fahrrad sowie Vorsitz der
Parlamentarischen Gruppe Binnenschifffahrt; Mitglied im Beratenden Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit und stellvertretendes Mitglied im Beratenden Ausschuss für die friesische Minderheit, stellv. Vorsitzender der Deutsch-Nordischen Parlamentariergruppe.
Mitgliedschaft SJD - Die Falken; ver.di; Arbeiterwohlfahrt; Forum DL 21; StattAuto e. G.; Initiative KIEL Canal e. V.; SoVD; ACE; ADFC und Ingenieursverband Wasser- und Schifffahrtsgesellschaft.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.