Abgeordnete

Konrad Stockmeier
© Konrad Stockmeier/Thomas Raffler
Konrad Stockmeier, FDP
Marktforscher

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren 1977 in Heidelberg; evangelisch.
1997 Abitur am Ellenriedergymnasium in Konstanz; ab 1997 Studium Volkswirtschaftslehre in Freiburg im Breisgau, Mannheim und Louvain-la-Neuve (Belgien); 2003 Diplom an der Universität Mannheim mit einer Arbeit über die währungspolitische Transformation ausgewählter mittel- und osteuropäischer Beitrittsstaaten zur Europäischen Union.
2000 bis 2003 Stipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und zeitweise Leiter des Stipendiatenarbeitskreises „Wirtschaft und Soziales“. 2003 bis 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter an volkswirtschaftlichen Lehrstühlen an der Fernuniversität Hagen und der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. Seit 2010 in der Marktforschung und Strategieberatung für Industrieunternehmen aus den Bereichen Fahrzeugtechnik, Chemie und dem Maschinenbau tätig.
Trat 1998 der FDP bei. Seit 2016 im Vorstand des FDP-Kreisverbands Mannheim, seit Juli 2020 Kreisvorsitzender. Seit 2019 stellvertretender Vorsitzender des FDP-Bezirksverbands Kurpfalz und Beisitzer im Landesvorstand der FDP Baden-Württemberg.
Mitgliedschaften: Junge Liberale Baden-Württemberg, Fördermitglied; Absolventum Mannheim – Absolventennetzwerk der Universität Mannheim e.V.; VSA – Verband der Stipendiaten und Altstipendiaten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit e.V.; Förderverein des Chores der Evangelischen Studierendengemeinde Heidelberg e.V.; Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.: Christliche Liberale e.V., Beisitzer im Vorstand.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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