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Abgeordnete

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© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger

Diana Stöcker, CDU/CSU

Bürgermeisterin a.D.

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Diana Stöcker MdB
Luisenstraße 6
79539 Lörrach


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Stadt Rheinfelden (Baden), Rheinfelden,
  • Bürgermeisterin


Funktionen in Unternehmen
  • Bürgerenergie Dreiländereck eG, Binzen,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Infobest Palmrain, Village-Neuf, Frankreich,
  • Beratendes Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
  • Jobcenter Landkreis Lörrach, Lörrach,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Landkreis Lörrach, Lörrach,
  • Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bürgerstiftung Rheinfelden, Rheinfelden,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
  • Caritasverband Hochrhein e.V., Waldshut-Tiengen,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
  • Chinderlache e.V., Lörrach,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Bildhauer-Rudolf-Scheurer-Stiftung, Lörrach,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
  • Trinationaler Eurodistrict Basel (TEB) e.V., Village-Neuf, Frankreich,
  • Vizepräsidentin des Districtrates, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.