Abgeordnete
© Diana Stöcker/Jürgen Weisheitinger
Diana Stöcker, CDU/CSU
Bürgermeisterin a.D.
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. Mai 1970 in Karlsruhe; evangelisch; eine Tochter.
1989 Abitur in Stutensee; 1989 bis 1994 Studium der Politikwissenschaften und Germanistik an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und im englischen Newcastle upon Tyne (Abschluss Magister Artium); 1998 bis 1999 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg (Absolventin des 12. Jahrgangs); 2011 bis 2013 berufsbegleitendes Studium der Humangeographie / Stadt- und Regionalplanung an der Universität Basel (Schweiz).
1994 bis 1999 Referentin Öffentlichkeitsarbeit, ab 1995 Konzern-Pressesprecherin, ab 1996 Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von EnBW Badenwerk AG Karlsruhe; 1999 bis 2000 Leitung Zentralstelle für Wirtschaftsförderung der Stadt Lörrach; 2000 bis 2015 Geschäftsführerin des Innocel Innovation-Centers Lörrach.
2015 bis 2021 Bürgermeisterin der Großen Kreisstadt Rheinfelden (Baden), zuständig für Soziales, Kultur, Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste.
Seit 2014 Kreisrätin des Landkreises Lörrach; sozialpolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion; 2018 bis 2020 Präsidentin des District-Rates des Trinationalen Eurodistricts Basel, aktuell Vizepräsidentin.
Mitglied im Bezirksvorstand CDU Südbaden, Mitglied im Vorstand der CDU-Kreistagsfraktion, Mitglied im Kreisvorstand CDU Lörrach, Mitglied im Stadtverband CDU Rheinfelden.
Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und der Klima Union e.V..
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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