Abgeordnete
Kassem Taher Saleh
© Kassem Taher Saleh/ Stefan Kaminski
Kassem Taher Saleh, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Bauingenieur
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. Juni 1993 in Zakho, Irak; ledig.
Juli 1999 bis September 2002 Grundschule in Zakho, Irak; August 2003 bis Juli 2010 Grundschule „Am Wartberg“, Mittelschule „Dr.-Chr.-Hufeland Mittelschule“ und Berufliches Gymnasium „BSZ Anne-Frank“ in Plauen, Abschluss Juli 2013 mit der Allgemeinen Hochschulreife; Oktober 2013 bis Dezember 2020 Studium Bauingenieurwesen an der TU Dresden; Februar 2018 bis Juli 2018 Auslandssemester an der Universidad de Cantabria in Santander, Spanien; August 2020 bis Dezember 2020 Diplomarbeit am Institut für Baubetriebswesen, TU Dresden, Betreuung durch Prof. Jehle; Thema: „Förderung einer hochwertigen Verwertung von Kunststoffen aus Abbruchabfällen sowie die Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäischen Kunststoffstrategie“; Stipendien: Oktober 2013 bis März 2020 Stipendiat der Heinrich-Böll-Stiftung davon Oktober 2014 bis Oktober 2017 im Stipendiat:innenrat; August 2010 bis Juli 2013 Stipendiat der START-Stiftung davon August 2011 bis August 2012 Verbundsprecher für die Bundesländer Sachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen;
Mitglied Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt; Mitglied Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.; Mitglied Ehemalige Stipendiat*innen der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.;Fördermitglied 1. FC Wacker Plauen; Mitglied SG Dynamo Dresden.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.