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Abgeordnete

Alexander Throm
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Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Alexander Throm, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • THSB Throm Hauser Strobl von Berlichingen Rechtsanwälte PartGmbB, Heilbronn,
  • Rechtsanwalt, monatlich, 3.000,00 EUR, Gewinnausschüttung, zuzüglich 2022, 69.144,36 EUR, restliche Gewinnausschüttung
    • Mandant 10, Werkzeugbau, 2021
    • Mandant 33, Wohnbau, 2021; 2022
    • Mandant 3, Formenbau, 2022
    • Mandant 5, Energieversorgungsunternehmen, 2022
    • Mandant 6, Energieversorgungsunternehmen, 2022
    • Mandant 18, Handwerk, 2022
    • Mandant 28, Holzbau, 2022
    • Mandant 34, Seniorenzentrum, 2022
    • Mandant 40, Fliesenhandwerk, 2022
    • Mandant 41, Einzelhandel mit Spielwaren, 2022
    • Mandant 50, Privatperson, 2022
    • Mandant 52, Natursteinhandel, 2022
    • Mandant 53, Bauunternehmung, 2022


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Kreissparkasse Heilbronn, Heilbronn,
  • Mitglied des Verwaltungsrates (bis April 2022), monatlich, 747,32 EUR, Brutto
  • Stadt Heilbronn, Heilbronn,
  • Mitglied des Stadtrates (bis März 2022), monatlich, 280 EUR, Brutto, zzgl. 2021, 270 EUR, Brutto


Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
  • HMI Forderungs Treuhand GmbH, Heilbronn
  • THSB Throm Hauser Strobl von Berlichingen Rechtsanwälte PartGmbB, Heilbronn
  • Bezüglich der Einkünfte aus dieser Beteiligung wird auf die bereits als Einkünfte aus entgeltlichen Nebentätigkeiten veröffentlichten Beträge verwiesen.

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.