Abgeordnete

Alexander Ulrich
© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern
Alexander Ulrich, Die Linke

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Februar 1971 in Kusel; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1977 bis 1986 Schulausbildung, Hauptschulabschluss; 1987 bis 1990 Berufsausbildung zum Werkzeugmacher; 1990 bis 1997 Beschäftigung als Werkzeugmacher bei der Opel AG; 1994 bis 1998 freigestelltes Betriebsratsmitglied; seit 1998 2. Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG-Metall; Ehrenamtlicher Arbeitsrichter;
1998 bis 2004 Mitglied in der SPD; 2004 Gründungsmitglied der Wahlalternative Soziale Gerechtigkeit (WASG); 2004 bis 2009 Mitglied des Kreistages in Reichenbach-Steegen; Mitglied des Verbandsgemeinderates Weilerbach;
Seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages; Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE.; Mitglied des Ältestenrates des Deutschen Bundestages; 2005 bis 2017 Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union (seitdem Mitglied im EU-Ausschuss); 2007 bis 2017 Vorsitzender der Partei DIE LINKE. in Rheinland-Pfalz; seit 2009 Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern; seit 2018 Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Beratendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenDelegationsmitglied
Stellvertretendes Mitglied
Stellv. Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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