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Abgeordnete

Julia Verlinden
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Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen

Diplom-Umweltwissenschaftlerin

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Funktionen in Unternehmen
  • Agora Energiewende, Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gemeinnützige GmbH, Berlin,
  • Mitglied des Rates der Agora, ehrenamtlich
  • Avacon AG, Helmstedt,
  • Mitglied des Energiebeirates (bis 02.02.2023)
  • Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau), Lüneburg,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin,
  • Mitglied der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme, ehrenamtlich (bis 28.10.2022)
  • Hansestadt Lüneburg, Lüneburg,
  • Mitglied des Stadtrates, 2022, 3.345,00 EUR, Brutto


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE), Bonn,
  • Mitglied des Politischen/Wissenschaftlichen Beirates, ehrenamtlich (bis 05.11.2021)
  • Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Berlin,
  • Stellv. Vorsitzende des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich (bis 14.03.2022)
  • Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), Berlin,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG, Bochum,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis 14.03.2022)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
  • Mitglied des Beirates Energie, ehrenamtlich (bis 11.05.2022)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.