Abgeordnete

Johannes Vogel
© Johannes Vogel/ Stefan Finger
Johannes Vogel, FDP
Politikwissenschaftler

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. April 1982 in Wermelskirchen; evangelisch; verheiratet.
Zivildienst als ausgebildeter Rettungssanitäter, Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und des Völkerrechts in Bonn, Abschluss Magister Artium 2009. Seit 2014 Führungskraft bei der Bundesagentur für Arbeit, unter anderem Leiter Strategie- und Geschäftsentwicklung der Internationalen Abteilung (ZAV) und Geschäftsführer der Arbeitsagentur Wuppertal-Solingen.
Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen 2005 bis 2010. Mitglied des Deutschen Bundestags und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion 2009 bis 2013. Seit 2007 Mitglied des FDP-Bundesvorstandes. Seit 2014 Generalsekretär der Freien Demokraten NRW. Seit 2021 stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Gemeinsamer Ausschuss
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Der Ältestenrat
- Wahlausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.