Abgeordnete

Maria-Lena Weiss
© Maria-Lena Weiss/Tobias Koch
Maria-Lena Weiss, CDU/CSU
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. April 1981 in Tuttlingen; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
2000 bis 2005 Studium der Rechtswissenschaften Universität Konstanz, erstes Staatsexamen; 2006 bis 2008 juristischer Vorbereitungsdienst, zweites Staatsexamen Landgericht Konstanz; 2009 bis 2010 Aufbaustudium zur Magistra Verwaltungswissenschaften Deutsche Hochschule Speyer.
2008 bis 2010 Europäisches Parlament, parlamentarische Referentin bei Dr. Andreas Schwab, MdEP; 2011 Becker/Büttner/Held München, Anwältin im Energierecht; 2011 bis 2014 W2K Rechtsanwälte; 2013 bis 2015 Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Johann-Christian Pielow; seit 2014 Lehrbeauftragte an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg; seit 2014 Wirsing Rechtsanwälte.
1998 Eintritt in die Junge Union, verschiedene Ämter - Pressereferentin, Schriftführerin, stellvertretende Kreisvorsitzende und Mitglied im Bezirksvorstand; 2007 bis 2011 Kreisvorsitzende der Jungen Union Tuttlingen; 2008 bis 2012 stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union Baden-Württemberg; seit 2011 Mitglied CDU-Kreisvorstand und Mitglied im CDU-Landesvorstand; 2013 bis 2015 Bezirksvorsitzende der Jungen Union Südbaden; 2015 bis 2016 Mitglied Deutschlandrat der Jungen Union Deutschland; seit 2015 Kreisvorsitzende CDU-Kreisverband Tuttlingen; seit 2018 Mitglied Bundesfachausschuss Soziale Sicherung und Arbeitswelt; seit 2014 Stadträtin in Mühlheim an der Donau; seit 2019 Mitglied Kreistag Landkreis Tuttlingen; stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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