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Abgeordnete

Paul Ziemiak
© Steffen Böttcher
Paul Ziemiak, CDU/CSU

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. September 1985 in Stettin; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1998 Eintritt in die Junge Union Deutschlands; 2001 Eintritt in die Christlich Demokratische Union Deutschlands; 2009 bis 2012 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Südwestfalen; 2012 bis 2014 Landesvorsitzender der Jungen Union NRW; 2014 bis 2019 Bundesvorsitzender der Jungen Union Deutschlands und dadurch Mitglied des CDU Bundesvorstandes; seit 2017 Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes der CDU Nordrhein-Westfalen und Mitglied der Konrad-Adenauer-Stiftung; 2014 bis 2019 Mitglied im Rat der Stadt Iserlohn, dort bis 2017 stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2018 bis 2022 Generalsekretär der CDU Deutschlands.
Bei der Bundestagswahl 2021 Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis 150 (Märkischer Kreis II).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.