Finanzen

Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität

Zeit: Montag, 29. Januar 2024, 13 Uhr bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Der richtige Weg im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist unter Sachverständigen umstritten. Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 29. Januar 2024, gezeigt. Anlass waren der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648), kurz FKBG, und ein Antrag der Unionsfraktion (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten.

Schaffung einer neuen Behörde

Klar ablehnend zu den Plänen der Bundesregierung äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die deren stellvertretender Vorsitzender Frank Buckenhofer in der Anhörung vertrat. „In der Sache gibt es keine Notwendigkeit, eine neue Behörde zu schaffen“, sagte Buckenhofer, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. In der schriftlichen Stellungnahme der GdP heißt es: „Die beabsichtigte Errichtung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) außerhalb der bisherigen polizeilichen Strukturen von Bundeskriminalamt, Zoll, Bundes- und Landespolizei schafft aus Sicht der GdP vor allem für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität keine Verbesserung und Optimierung bestehender Prozesse und Gesetze.“

Anders sah es Alexander Fuchs von der Staatsanwaltschaft Köln, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war. Der Gesetzentwurf setze genau das um, was international von der Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, der Financial Action Task Force (FATF), gefordert werde, sagte Fuchs. „Deutschland erledigt damit seine Hausaufgaben.“ Der Ermittlungsfokus Geldwäsche helfe im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, insbesondere wenn in Bezug auf Geldwäsche auch ohne den Anlass von anderen Vortaten ermittelt werden könne. „Um neue Formen zu bekämpfen, müssen wir uns ausschließlich auf Geldwäsche fokussieren und Vortaten unberücksichtigt lassen“, erklärte Fuchs. Der Staatsanwalt sprach sich ferner für die Möglichkeit einer vortatenunabhängigen Telekommunikationsüberwachung aus. Auch Daniel Thelesklaf, Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU beim Zoll, der Financial Intelligence Unit, lobte den Regierungsentwurf. „Deutschland muss sein System verbessern“, forderte Thelesklaf, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Im Bereich der Bekämpfung von Korruption zeigten erfolgreiche Länder, dass es sinnvoll ist, präventive und repressive Maßnahmen unter einem Dach zu haben. Das könne man mit dem Kampf gegen Geldwäsche vergleichen.

Positiv über das Regierungsvorhaben äußerte sich auch Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). „Fürs erste“ sei der Arbeitsauftrag für die neue Behörde „ausreichend formuliert“, sagte Wegner, ergänzte aber: „Die Praxis wird viele Konstellationen beinhalten, die hier noch nicht ausreichend geregelt sind.“ Beispielsweise sei noch nicht klar, welche Institution Ansprechpartnerin für ausländische Partner sein solle. Es gebe Fälle, da seien sowohl das neue Ermittlungszentrum als auch das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig. „Es wäre ratsam, einen Entscheidungsmechanismus zu haben, in den die beiden Ministerien integriert sind“, sagte Wegner. FIU, Zoll und die neue BBF unterstehen dem Bundesfinanzministerium, das BKA dem Innenministerium.

Beaufsichtigung von Kryptowährungen

Positiv äußerte sich Wegner zum Vorhaben des Unionsantrags, Kryptowährungen wie Bitcoin stärker zu beaufsichtigen. Kritik aus der Krypto-Community müsse man aushalten. Die Vorschläge im Unionsantrag dazu bezeichnete er als „richtige Stoßrichtung“. Der von der SPD-Fraktion benannte Rechtswissenschaftler sprach sich ferner dafür aus, über eine Reform im Bereich der Vermögensermittlung, -einfrierung und -einziehung nachzudenken und nahm dabei Bezug auf einen Prozess in Berlin, bei dem die Staatsanwaltschaft versuchte, 77 Immobilien eines arabischen Clans einzuziehen.

Dies thematisiert auch die GdP-Stellungnahme. „Überlegungen, die eine Ermittlung verdächtiger Vermögen außerhalb des Strafrechts ermöglichen und die noch in den ursprünglichen Varianten vorangegangener Entwürfe - wenn auch äußerst unzureichend - verankert waren, finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf und Unionsantrag. Dabei sei ein Gesetz „zwingend erforderlich“, das die Einziehung von Vermögen im Verwaltungsverfahren regele, schreibt die GdP mit Verweis auf den jüngsten Beschlüsse des Landgerichts Berlin. Die GdP fordert in diesem Zusammenhang eine eigene Finanzpolizei analog zu Italiens Guardia di Finanza. (bal/29.01.2024)

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