Verteidigung

EUFOR ALTHEA (Bosnien-Herzegowina)

Unterstützen den Friedensprozess in Bosnien und Herzegovina - EUFOR-Soldaten der Bundeswehr

(© dpa-Report)

Am 23. Juni 2023 billigte der Bundestag die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.

Das ethnisch und politisch gespaltene Bosnien und Herzegowina birgt grundsätzlich Konfliktpotenzial. Seit Abschluss des Dayton-Friedensabkommens, das den Bosnien-Krieg 1995 beendete, haben keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Dennoch ist es bislang nicht gelungen, starke gesamtstaatliche Institutionen zu etablieren. Bosnien und Herzegowina befindet sich vor diesem Hintergrund weiterhin in einem frühen Stadium der Umsetzung politischer und sozioökonomischer Reformen.

Sezessionistische Politik und Rhetorik sowie Hassrede verstärken die Polarisierung der Gesellschaft und schwächen die gesamtstaatlichen politischen Institutionen. Nach den ruhig verlaufenen Wahlen am 2. Oktober 2022 erfolgte eine rasche Konstituierung der Parlamente. Daran knüpfen sich Hoffnungen auf eine weitere Stabilisierung. Alle Parteien haben die Gewährung des EU-Kandidatenstatus an Bosnien und Herzegowina durch den Europäischen Rat am 15. Dezember 2022 grundsätzlich begrüßt. Für den EU-Beitrittsprozess des Landes bleibt die Umsetzung dringend notwendiger Reformen, die bisher weithin ausbleibt, maßgeblich. Es bestehen weiterhin Blockaden im politischen Reformprozess, das Destabilisierungspotenzial ist unverändert hoch.

Die Operation EUFOR ALTHEA bleibt daher als Garant für Stabilität in dem Land essenziell. Die Erneuerung des Mandates von EUFOR ALTHEA durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 2. November 2022 fand im Land breite politische Unterstützung.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA ergänzend zur bisherigen Unterstützung im zivilen Bereich als geboten an.

Der Deutsche Bundestag hat der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte längstens bis zum 30. Juni 2024 zugestimmt. Dabei können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Kräften wider.


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