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EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina

Am 27. Juni 2024 billigte der Bundestag die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. 

Innenpolitisch ist Bosnien und Herzegowina weiterhin von Spaltung geprägt. Die staatliche Einheit des Landes wird insbesondere vom Präsidenten der Entität Republika Srpska, Milorad Dodik, in Frage gestellt und eine Sezession rhetorisch wie durch verfassungswidrige Entscheidungen befördert. Darüber hinaus sind die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet, das auf gesamtstaatlicher Ebene in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Nationalistisch geprägte Parteien hemmen durch teils umfangreiche Nutzung von Vetomöglichkeiten den Reformprozess.

Trotz dieser schwierigen Bedingungen hat Bosnien und Herzegowina in den vergangenen Monaten einige wichtige Reformfortschritte erzielt, die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert wurden. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen sind notwendig. Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina kann derzeit als ruhig und kontrollierbar betrachtet werden, Verschärfungen sind jedoch nicht auszuschließen. EUFOR ALTHEA bleibt daher als Garant für Stabilität in dem Land essenziell. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation ergänzend zur bisherigen Unterstützung im zivilen Bereich als geboten an. 

Der Deutsche Bundestag hat der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte längstens bis zum 30. Juni 2025 zugestimmt. Dabei können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Kräften wider. 

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