Verteidigung

Einsatz der Bundeswehr zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Irak

Deutschland hat sich seit Anfang 2015 durch die Ausbildung und Ausrüstung der Peschmerga im Nord-Irak im Kampf gegen die Terrororganisation des sogenannten „Islamischer Staats“ (IS, auch ISIS oder Da’esh genannt) engagiert, nachdem der irakische Außenminister im Zuge des Vordringens des IS in Syrien und im Irak die Mitglieder der Vereinten Nationen mit Schreiben vom 25. Juni 2014 um umfassende Unterstützung im Kampf gegen den IS gebeten hatte. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 und Folgeresolutionen wiederholt festgestellt, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 hat er die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle des IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Diese sollten ihre Anstrengungen verstärken und koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere vom IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben. Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hatte sich mit Frankreich zudem erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag verankerte Beistandsklausel berufen. Deutschland hatte daraufhin Ende 2015 beschlossen, auf dieser Grundlage sowie in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der VN-Charta zusammen mit der Resolution 2249 (2015) des VN-Sicherheitsrates die internationale Allianz gegen den IS auch militärisch zu unterstützen. Die Fortsetzung militärischer Unterstützung durch die internationalen Partner wird von der irakischen Regierung weiterhin konkret erbeten. 

Auch wenn die zusammenhängende territoriale Kontrolle des IS über Gebiete im Irak und in Syrien durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich gebrochen wurde, haben die Anschlagszahlen von IS seit Anfang 2024 wieder zugenommen. Nach wie vor erhebt IS einen Anspruch auf die ehemals durch ihn kontrollierten Gebiete und darüber hinaus. Zudem richtet IS sein Handeln darauf aus, in Gebieten, in denen die räumliche Kontrolle durch Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet ist, wieder zu erstarken, Einfluss auszuüben und sein Netzwerk im Untergrund auszubauen. In seinem Kerngebiet führt IS den Kampf mit asymmetrischen Mitteln und Methoden fort und ist weiterhin fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien, Europa und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben.

Der Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen IS und zur Stabilisierung Iraks umfasst weiterhin die Beteiligung an den komplementären internationalen militärischen Einsätzen NATO-Mission in Irak (NMI) und Operation Inherent Resolve (OIR). Der deutsche militärische Beitrag dient dazu, in Ergänzung des deutschen und internationalen Stabilisierungsengagements und der Bemühungen der irakischen Partner für notwendige Reformen, Erreichtes abzusichern, Fortschritte auszubauen und Rückschritte insbesondere im Kampf gegen IS zu verhindern. Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, im Einklang mit dem Völkerrecht und gemäß der Beschlüsse der NATO einen Beitrag zum NATO-Engagement in Irak und zur Operation Inherent Resolve bzw. einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation zur Unterstützung des Anti-IS-Kampfes zu leisten. Dies umfasst den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen. Als militärische Fähigkeiten werden im Rahmen der deutschen Beteiligung weiterhin die Fähigkeit Luftbetankung und -transport für internationale Partner bereitgestellt. 

Am 17. Oktober 2024 hat der Deutsche Bundestag einer erneuten Verlängerung des Mandates, längstens bis zum 31. Januar 2026, zugestimmt. Die Personalobergrenze liegt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Kräften wider.