Verteidigung Einsatz der Bundeswehr zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Irak
Deutschland hat sich seit Anfang 2015 durch die Ausbildung und Ausrüstung der Peschmerga im Nord-Irak im Kampf gegen die Terrororganisation des sogenannten „Islamischer Staats“ (IS, auch ISIS oder Da’esh genannt) engagiert, nachdem der irakische Außenminister im Zuge des Vordringens des IS in Syrien und im Irak die Mitglieder der Vereinten Nationen mit Schreiben vom 25. Juni 2014 um umfassende Unterstützung im Kampf gegen den IS gebeten hatte. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 hat er die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle des IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Diese sollten ihre Anstrengungen verstärken und koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere vom IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben. Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hatte sich mit Frankreich zudem erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag verankerte Beistandsklausel berufen. Deutschland hatte daraufhin Ende 2015 beschlossen, auf dieser Grundlage sowie in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der VN-Charta zusammen mit der Resolution 2249 (2015) des VN-Sicherheitsrates die internationale Allianz gegen den IS auch militärisch zu unterstützen. Die Fortsetzung militärischer Unterstützung durch die internationalen Partner wird von der irakischen Regierung sowie der kurdischen Regionalregierung weiterhin konkret erbeten.
Auch wenn die zusammenhängende territoriale Kontrolle des IS über Gebiete im Irak und in Syrien durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich beendet wurde, konnte sich der IS im Untergrund konsolidieren und verübt weiterhin Anschläge, vor allem gegen Symbole und Vertreter des irakischen Staates. Ziel der Terrororganisation bleibt es, durch eigene Aktivitäten Rekrutierung und Finanzierung sicherzustellen, um staatliche Institutionen des Irak zu schwächen. Die Lage im Irak war zuletzt durch das einjährige Ringen um eine Regierungsbildung sowie durch wirtschaftliche, ökologische und humanitäre Herausforderungen geprägt.
Ziel des deutschen Engagements ist es, durch einen vernetzten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen Kerngebiets vom IS im Irak, beizutragen. Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden sowohl im Rahmen des NATO-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition erbracht. Anders als die „Operation Inherent Resolve“ der internationalen Anti-IS-Koalition soll sich die NATO-Mission im Irak weiterhin nicht am unmittelbaren Kampf gegen den IS beteiligen und kinetische Fähigkeiten ausschließlich zum Eigenschutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten einbringen. Im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition leistet Deutschland weiterhin durch die Bereitstellung von Fähigkeiten zur Luftbetankung, zum Lufttransport, zur bodengebundenen Luftraumüberwachung und von Stabspersonal sowie die Beteiligung an AWACS-Luftraumüberwachungsflügen der NATO einen multinationalen Beitrag.
Am 21. Oktober 2022 hat der Deutsche Bundestag einer erneuten Verlängerung des Mandates, längstens bis zum 31. Oktober 2023, zugestimmt. Die Personalobergrenze liegt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Kräften wider. Im zurückliegenden Mandatszeitraum wurde der Einsatz gemäß der Vorgabe des Bundestagsmandats vom 28. Januar 2022 überprüft und dazu ein Bericht erstellt. Der Fokus lag dabei auf den militärischen Beiträgen zum Kampf gegen IS und zur Stabilisierung des Irak. Im Ergebnis spricht sich der Bericht für die Fortsetzung des deutschen militärischen Engagements aus und avisiert einige Anpassungen an, die zum Ziel haben, den Einsatz operativ zu flexibilisieren und zu optimieren.