Verteidigung

Einsatz der Bundeswehr zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Irak

Deutschland hat sich seit Anfang 2015 durch die Ausbildung und Ausrüstung der Peschmerga im Nord-Irak im Kampf gegen die Terrororganisation des sogenannten „Islamischer Staats“ (IS, auch ISIS oder Da’esh genannt) engagiert, nachdem der irakische Außenminister im Zuge des Vordringens des IS in Syrien und im Irak die Mitglieder der Vereinten Nationen mit Schreiben vom 25. Juni 2014 um umfassende Unterstützung im Kampf gegen den IS gebeten hatte. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 hat er die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle des IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Diese sollten ihre Anstrengungen verstärken und koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere vom IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben. Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hatte sich mit Frankreich zudem erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag verankerte Beistandsklausel berufen. Deutschland hatte daraufhin Ende 2015 beschlossen, auf dieser Grundlage sowie in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der VN-Charta zusammen mit der Resolution 2249 (2015) des VN-Sicherheitsrates die internationale Allianz gegen den IS auch militärisch zu unterstützen. Die Fortsetzung militärischer Unterstützung durch die internationalen Partner wird von der irakischen Regierung sowie der kurdischen Regionalregierung weiterhin konkret erbeten.

Auch wenn die zusammenhängende territoriale Kontrolle des IS über Gebiete im Irak und in Syrien durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich beendet wurde, dauert der bewaffnete Angriff durch IS weiter an. Zwar ist der IS weiterhin territorial eingehegt, nutzt aber die teils unklare Sicherheitsverantwortung in den umstrittenen Gebieten zwischen Zentralirak und der Region Kurdistan-Irak, um sich Rückzugsräume zu sichern. Seit Anfang 2023 ist eine Verringerung der Anschlagszahlen zu beobachten; zudem haben die irakischen Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen verbleibende IS-Strukturen intensiviert. Nichtsdestotrotz führt IS den Kampf mit asymmetrischen Mitteln und Methoden fort und ist weiterhin fähig und willens, Anschläge in Irak, Syrien und Europa sowie darüber hinaus zu verüben.

Der Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen IS und zur Stabilisierung Iraks umfasst weiterhin die Beteiligung an den komplementären internationalen militärischen Einsätzen NATO-Mission in Irak (NMI) und Operation Inherent Resolve (OIR). Die NMI bleibt eine ausschließliche Beratungsmission ohne Kampfauftrag. Der deutsche Beitrag ist im zurückliegenden Mandatszeitraum von ca. 15 auf ca. 30 Soldatinnen und Soldaten aufgewachsen. Der deutsche Beitrag zu OIR im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition umfasst weiterhin die Bereitstellung der Fähigkeit Luftbetankung und -transport für internationale Partner. Die Unterstützung der Anti-IS-Koalition durch NATO AWACS ist infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und eine damit einhergehende Umpriorisierung aktuell weiter ausgesetzt. Für den Fall der Wiederaufnahme bleibt die Aufgabe dennoch Teil des nationalen Mandats.

Die operativen Anpassungen, die der Überprüfungsbericht zum Einsatz aus dem September 2022 (BT-Drucksache 20/3885) für die deutsche Beteiligung an OIR empfohlen hat, wurden im vergangenen Mandatszeitraum umgesetzt oder in die Wege geleitet. Der operative Mehrwert der deutschen Kräfte in Erbil wurde im vergangenen Mandatszeitraum insbesondere durch die Entsendung temporärer mobiler Beratungsteams gesteigert.

Wie bereits im Rahmen der letzten Mandatsverlängerung angekündigt, wird der operationelle Betrieb des Luftraumüberwachungsradars zum 31. Oktober 2023 aufgrund Regenerationsbedarfs beendet. Dies wurde frühzeitig gegenüber OIR angezeigt.

Am 18. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag einer erneuten Verlängerung des Mandates, längstens bis zum 31. Oktober 2024, zugestimmt. Die Personalobergrenze liegt bei 500 Soldatinnen und Soldaten. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Kräften wider.

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