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Verteidigung

UNMISS (Südsudan)

Die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNMISS) wurde vom Bundestag erstmals am 22. April 2005 gebilligt. Mit der Unabhängigkeitserklärung Südsudans endete die UNMISS-Mission und damit auch das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung daran. Da die Regierung von Südsudan eine Folgemission wünschte, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 8. Juli 2011 einer erneuten Beteiligung Deutschlands an der Nachfolgemission UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) unter der Voraussetzung zugestimmt, dass ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt.

Kernaufgabe der neuen Mission war ursprünglich die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus sowie der wirtschaftlichen Entwicklung. Im September 2018 wurde zwischen den wichtigsten Bürgerkriegsparteien ein Friedensabkommen geschlossen. Für die konkrete Umsetzung des Abkommens erfolgte im August 2022 eine Einigung, mit der die politische Übergangsperiode um zwei Jahre bis Anfang 2025 verlängert wird.

Die Kernelemente des VN-Mandats sind der Schutz der Zivilbevölkerung, die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, die Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses sowie die Beobachtung und Untersuchung von Verletzungen von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.

Der erneuten Verlängerung des Mandats, längstens bis zum 31. März 2024, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 30. März 2023 zugestimmt. Die Mandatsobergrenze liegt bei 50 Soldatinnen und Soldaten.

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