Verteidigung

UNMISS (Südsudan)

Die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNMISS) wurde vom Bundestag erstmals am 22. April 2005 gebilligt. Mit der Unabhängigkeitserklärung Südsudans endete die UNMISS-Mission und damit auch das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung daran. Da die Regierung von Südsudan eine Folgemission wünschte, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 8. Juli 2011 einer erneuten Beteiligung Deutschlands an der Nachfolgemission UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan) unter der Voraussetzung zugestimmt, dass ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt.

Kernaufgabe der neuen Mission war ursprünglich die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus sowie der wirtschaftlichen Entwicklung. Im September 2018 wurde zwischen den wichtigsten Bürgerkriegsparteien ein Friedensabkommen geschlossen. Seit Februar 2020 ist eine Übergangsregierung an der Macht, die für die Umsetzung des Friedensabkommens sorgen soll. Wahlen sind nunmehr für Dezember 2024 geplant. Noch ist offen, ob gleichzeitig Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sowie regionale und kommunale Wahlen durchgeführt werden oder ob dies nacheinander erfolgt.

Der 2018 vereinbarte Waffenstillstand wird auf nationaler Ebene eingehalten, auf lokaler und regionaler Ebene führen ethnische und politische Spannungen jedoch weiterhin regelmäßig zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Ernährungsunsicherheit und klimabedingte Belastungen wie Dürren und Überschwemmungen stellen erhebliche Herausforderungen dar. Etwa drei Viertel der südsudanesischen Bevölkerung sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Der aktuelle Konflikt im Nachbarland Sudan beeinträchtigt Südsudan wirtschaftlich und verschärft die humanitäre Notlage aufgrund erheblicher Flüchtlingsströme zusätzlich. 

Die Kernelemente des VN-Mandats sind der Schutz der Zivilbevölkerung, die Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe, die Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses sowie die Beobachtung und Untersuchung von Verletzungen von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.

Der erneuten Verlängerung des Mandats, längstens bis zum 31. März 2025, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 21. März 2024 zugestimmt. Die Mandatsobergrenze liegt bei 50 Soldatinnen und Soldaten.

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