Kinderkommission

Besuch der Vorsitzenden des UN-Kinderrechteausschusses

Gruppenfoto anlässlich des Treffens zwischen den Mitgliedern der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und der Vorsitzenden des UN-Kinderrechteausschusses.

Gruppenfoto anlässlich des Treffens zwischen den Mitgliedern der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und der Vorsitzenden des UN-Kinderrechteausschusses. v.l.n.r. Paul Lehrieder, CDU/CSU, MdB, Matthias Seestern-Pauly Vorsitzender der Kinderkommission, FDP, MdB, Prof. Ann Marie Skelton, Vorsitzende des UN-Kinderrechteausschusses, Emilia Fester, Bündnis 90/Die Grünen, MdB, Sarah Lahrkamp, SPD, MdB. (© DBT/Inga Haar,)

Am 25.April 2024 empfingen die Mitglieder der Kinderkommission des Deutschen Bundestages die Vorsitzende des UN-Kinderrechteausschusses, Prof. Ann Marie Skelton, zu einem In-formationsbesuch. Inhalte des Treffens sollten die Arbeit der Kinderkommission, aber auch die strukturelle Verankerung von Kinderrechten in Deutschland sein, da Prof. Skelton auch die Koordinatorin der Task Force Germany im letzten Staatenberichtsverfahren zur Kinderrechtskonvention ist.

Der derzeitige Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, MdB, stellte nach einer kurzen Einführung die Arbeit und Funktionsweise der Kinderkommission des Deutschen Bundestages dar. Im Anschluss darin gab Prof. Skelton einen Einblick in ihre Arbeit, bei der sie unterstrich, wie wichtig die Rolle der Parlamente bei der Beachtung der Kinderrechte sei. Die Legislative müsse sich ihrer Bedeutung bei der Einhaltung der Kinderrechte bewusst sein. 

In Südafrika zum Beispiel gebe es eine Kinderverträglichkeitsprüfung für neue Gesetze, welche die Auswirkungen der Gesetze auf die Kinderrechte zum Inhalt hätte. So sei gewährleistet, dass sämtliche Politikbereiche bei der Gesetzgebung für Kinderrechte sensibilisiert und damit auch als Querschnittsthema erkannt würden. Daher begrüßte Prof. Skelton, dass es mit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ein fraktionsübergreifendes Gremium gäbe, was sich für die Einhaltung und Verankerung der Kinderrechte einsetze. In anderen Ländern der Europäischen Union gebe es jedoch auch andere und weiterführende Modelle zur Implementierung der Kinderrechtekonvention. Prof. Skelton ermunterte die Mitglieder, sich diese Modelle – die nicht nur bei den Parlamenten angesiedelt seien – anzuschauen. Dabei könne man auch von Modellen lernen, die nicht erfolgreich waren, da sie leider unter den Vorgaben der Kinderrechtskonvention geblieben sind.

Die Mitglieder der Kinderkommission empfanden den Austausch als sehr erkenntnisreich und bedankten sich auch für Impulse für ihre zukünftige Arbeit. (30.04.2024)

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