E-Voting – alternative Wahlformen und ihre Absicherung
Zeit:
Mittwoch, 6. April 2022,
15
bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1 302
Die Veranstaltung wird live im Parlamentsfernsehen und auf bundestag.de übertragen.
Veranstaltungs-Ankündigung auf der Webseite des TAB
Einleitung
Mit der elektronischen Stimmabgabe, z. B. online über den heimischen PC oder per Smartphone, wird angestrebt, eine ergänzende Möglichkeit zur herkömmlichen Wahl per Stimmzettel oder Brief zu schaffen. Onlineabstimmungen können, vergleichbar mit einer Briefwahl, vor allem solchen Wählergruppen die Wahlteilnahme erleichtern, die bei herkömmlichen Abstimmungsprozeduren auf Zugangshürden stoßen. Hierzu zählen unter anderem Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Ältere oder Personen, die sich vorübergehend oder permanent im Ausland aufhalten. Neuere Untersuchungen deuten zudem darauf hin, dass mit der Möglichkeit, per E-Voting zu wählen, die Wahlbeteiligung von manchen Wählergruppen (z. B. Nicht- und Gelegenheitswähler/innen, Jüngere) ansteigen könnte, wenngleich bisher kaum Effekte auf die allgemeine Wahlbeteiligung feststellbar sind. Im Zuge der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Anforderungen der sozialen Distanzierung haben Onlinewahlen zusätzlich an Bedeutung gewonnen.
Neben den Vorzügen einer Onlineabstimmung wird jedoch auch eine erhöhte Gefahr für Manipulationen von Wahlen vermutet, woraus Vertrauens- und Akzeptanzprobleme resultieren könnten. Manche befürchten überdies, dass die Onlineabstimmung zur Banalisierung des Wahlakts führt und wichtige Grundsätze politischer Wahlen, wie die Öffentlichkeit der Wahl, verletzt.
Die VDI/VDE-IT als Konsortialpartner des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) führt zurzeit eine Kurzstudie zu den Vor- und Nachteilen von E-Voting im Vergleich zu konventionellen Wahlverfahren durch. Im öffentlichen Fachgespräch sollen die Zwischenergebnisse der Kurzstudie in Form eines Thesenpapiers vorgetragen und mit Sachverständigen diskutiert werden.
Folgende Fragen werden die Diskussion leiten:
- Was sind Vor- und Nachteile von E-Voting sowie Treiber und Barrieren für seine Einführung?
- Inwiefern erfüllt E-Voting die Wahlrechtsgrundsätze – Allgemeinheit der Wahl, Freiheit der Wahl, Wahlgleichheit, Wahlgeheimnis und Öffentlichkeit der Wahl – im Vergleich zu anderen Wahlverfahren (Briefwahl und Wahl im Wahllokal)?
- Sind eine individuelle Verifizierung der Stimmabgabe durch die Wählenden (Stimme wurde registriert und für die Partei bzw. den/die Kandidat/in gewertet, für die sie beabsichtigt war) und eine universelle Verifizierung (die Integrität des gesamten Wahlergebnisses ist nachprüfbar) bei E-Voting möglich und können Online-Wahlen sicher umgesetzt werden?
Programm
15.00 Uhr | Begrüßung: Kai Gehring, MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Moderation des Fachgesprächs: Dr. Marc Bovenschulte, Bereichsleiter Demografie, Cluster und Zukunftsforschung in der VDI/VDE-IT |
15.05 Uhr | Impulsvortrag „E-Voting“, Prof. Dr. Melanie Volkamer, Karlsruher Institut für Technologie, Leiterin Forschungsgruppe SECUSO „Security, Usability, Society“ |
15.20 Uhr | Einführung in das Thesenpapier Dr. Simone Ehrenberg-Silies, Dr. Anne Busch-Heizmann (VDI/VDE-IT) |
15.35 Uhr | Diskussion mit Sachverständigen Prof. Dr. Frank Bätge, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen Jonas Fischer, Referent für Barrierefreiheit, Sozialverband VdK Deutschland e. V. Jennifer Breuer, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Abteilung DI - Cyber-Sicherheit in der Digitalisierung und für elektronische Identitäten Ardita Driza Maurer, Unabhängige Rechtsberaterin neue Wahltechnologien, Lead Expert European Committee on Democracy and Governance (CDDG) des Europarats Lena Flohre, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom), Bereichsleiterin Landespolitik Jörg Ide, Leiter des Stabsbereichs Verwaltungsrat/Vorstand der Techniker Krankenkasse (Sozialversicherungswahlen) Prof. Dr. Dr. Robert Krimmer, Professur für E-Governance, Skytte Institut, Universität Tartu, Estland Dan Popescu, Europarat, Leiter der Abteilung Democracy and Governance Marco Rüttger, Leiter des Wahlamtes der Friedrich-Schiller-Universität Jena Signe Bock Segaard, PhD, Institute for Social Research, Oslo, Norwegen Prof. Dr. Uwe Serdült, Rechtswissenschaftliche Universität – Lehrstuhl Glaser, Universität Zürich, Schweiz (zugeschaltet ab 16 Uhr) Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), Bundeswahlleiter Dr. Thomasz Truderung, Head of Research, Polyas GmbH Dr. Jan Willemson, Cybernetica Prof. Dr. Melanie Volkamer, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Leiterin Forschungsgruppe SECUSO „Security, Usability, Society“ |
16.45 Uhr | Abschlussdiskussion: Sollte E-Voting bei Bundestagswahlen in Deutschland eingesetzt werden – was wären die Voraussetzungen dafür? |
17.30 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Das Fachgespräch wird live im Parlamentsfernsehen übertragen und kann so von der Öffentlichkeit verfolgt werden (www.bundestag.de/datenschutz). Eine aktive Teilnahme ist nur für Mitglieder oder Mitarbeitende des Deutschen Bundestages möglich. Diese werden gebeten, sich bis zum 4. April 2022 per E-Mail beim Sekretariat des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung anzumelden. Die Sachverständigen werden über das Videokonferenztool Interactio dem Fachgespräch zugeschaltet. Beiträge in englischer Sprache werden durch den Sprachendienst des Bundestages simultan übersetzt.
Kontakt
bildungundforschung@bundestag.de
+49 (0) 30 227 32861
buero@tab-beim-bundestag.de
+49 (0) 30 284910