Wahlprüfung

Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Zurückweisung der letzten verbliebenen Wahleinsprüche

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Stimmzettel zur Bundestagswahl.

Die Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt. (© picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg)

Der Wahlprüfungsausschuss hat eine fünfte Beschlussempfehlung zu Einsprüchen anlässlich der Bundestagswahl 2021 (20/7200) vorgelegt, in der er die Zurückweisung der letzten 46 von insgesamt 2.199 Wahleinsprüchen wegen Unzulässigkeit beziehungsweise Unbegründetheit empfiehlt. Der Deutsche Bundestag hat die Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2023, angenommen. Damit ist die Wahlprüfung des Deutschen Bundestages gegen die Bundestagswahl 2021 – vorbehaltlich einer etwaigen teilweisen Wahlwiederholung in Berlin – abgeschlossen.

Die von Bundestagsdrucksache 20/7200 erfassten Wahleinsprüche decken ein breites Themenspektrum ab. Unter anderem werden die angebliche Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsvorschriften, Probleme bei der Wahlbeobachtung sowie die nicht rechtzeitige Weiterleitung von Wahlbriefen behandelt.

Die Wahlprüfung ist laut Artikel 41 des Grundgesetzes Sache des Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche anlässlich der Bundestagswahl 2021 zu entscheiden.

Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einlegung eines Wahleinspruchs bereits am 26. November 2021 (zwei Monate nach der Bundestagswahl, vgl. § 2 Absatz 4 Wahlprüfungsgesetz) abgelaufen ist. Jetzt noch eingelegte Einsprüche werden als verfristet und damit bereits als unzulässig zurückgewiesen. 

Marginalspalte