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Vom Schloss zum Parlament – Eröffnungs­sitzung des deutschen Reichstages vor 150 Jahren

Die Ausstellung an der Spree-Seite des Paul-Löbe-Hauses
Die Ausstellung an der Spree-Seite des Paul-Löbe-Hauses
Die Ausstellung an der Spree-Seite des Paul-Löbe-Hauses
Die Ausstellung an der Spree-Seite des Paul-Löbe-Hauses

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Die Ausstellung an der Spree-Seite des Paul-Löbe-Hauses (© DBT/Jens Liebchen)

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Die Ausstellung an der Spree-Seite des Paul-Löbe-Hauses (© DBT/Jens Liebchen)

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Die Ausstellung an der Spree-Seite des Paul-Löbe-Hauses (© DBT/Jens Liebchen)

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Die Ausstellung an der Spree-Seite des Paul-Löbe-Hauses (© DBT/Jens Liebchen)

Am frühen Nachmittag des 21. März 1871 versammeln sich die neu gewählten Mitglieder des ersten Reichstages im Weißen Saal des königlichen Schlosses zu Berlin und erwarten die Ankunft Kaiser Wilhelms. In den Ecken des Saales stellen sich Militär, Räte, Diplomaten und Gesandte auf. Die Bevollmächtigten des Bundesrates beziehen neben dem Thron ihre Position. Unter Hochrufen betritt daraufhin die kaiserliche Entourage den Saal: Den Hofchargen und Zeremonienmeistern, die ein Spalier bilden, folgen die preußischen Generäle und der Oberstkämmerer, die mit Schwert, Apfel, Zepter und Krone die Reichsinsignien hereintragen und auf Podesten neben dem Thron ablegen. Generalfeldmarschall von Wrangel schreitet dem Kaiser voran und tritt mit der Reichsfahne rechts, General von Moltke mit dem Reichsschwert links hinter den Thron. Hinter dem Kaiser betreten der Kronprinz, die regierenden deutschen Fürsten und deren Prinzen den Saal und reihen sich auf der rechten und linken Seite des Thrones auf. Nachdem der Kaiser auf dem Thron Platz genommen hat, tritt Reichskanzler Otto von Bismarck hervor und überreicht sich verneigend die Thronrede, die Wilhelm – wie das Protokoll vermerkt – „unbedeckten Hauptes“ verliest. Nach Beendigung der Rede mit den Worten „Das walte Gott“ tritt erneut Bismarck hervor und verkündet: „Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet.“ Neuerliche Hochrufe geleiten nun den Kaiser und sein Gefolge aus dem Saal, während sich die Abgeordneten für die konstituierende Sitzung in die Räume des preußischen Abgeordnetenhauses am Dönhoffplatz begeben.

Die feierliche Eröffnung des ersten Reichstags im königlichen Schloss steht auch heute noch erinnerungspolitisch im Schatten der Kaiserproklamation in Versailles vom 18. Januar 1871. De jure bestand das neue Reich allerdings bereits seit dem 1. Januar 1871, als die vom Reichstag des Norddeutschen Bundes verabschiedete, überarbeitete Verfassung in Kraft trat. Die Eröffnung ist der vorläufige Abschluss des Reichseinigungsprozesses und sein verfassungsrechtlicher Höhepunkt, wenngleich preußisch-militärisch eingerahmt.

Das heute eigentümlich anmutende höfisch-militärische Zeremoniell spiegelte dabei die symbolische Ordnung des neuen Reiches wider, wie man sie sich am Hofe vorstellte: Im Zentrum standen die im Bundesrat vertretenen Fürsten und insbesondere der Kaiser, der seinen Machtzugriff auf Militär, Diplomatie und Bürokratie demonstrativ zur Schau stellte. Einige Zeitgenossen mag die pompöse Inszenierung von preußischem Glanz und Gloria durchaus irritiert haben, immerhin handelte es sich bei den vorgeführten Stücken nicht um die Reichsinsignien des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, sondern um diejenigen des Königreichs Preußen. Lediglich der eigens aus der Goslaer Kaiserpfalz herbeigeschaffte mittelalterliche Kaiserstuhl Heinrichs III. verwies auf das Alte Reich. Weniger außergewöhnlich war dagegen der Akt der Parlamentseröffnung selbst, bei dem die vom Monarchen verlesene Thronrede das Programm der Regierung darlegte; er zählte zu den bekannten und verbreiteten Ritualen der konstitutionellen Monarchien des 19. Jahrhunderts. Im Vereinigten Königreich etwa hat sich bis heute mit dem „State Opening of Parliament“ ein vergleichbares Procedere erhalten. Bezeichnend für die parlamentarische Monarchie in Großbritannien ist es jedoch, dass die Königin die Eröffnung gerade nicht im eigenen Palast vollzieht, sondern im Parlamentsgebäude.

Das Parlament rückt ins Bild

Zweifellos blieb das 1871 gegründete preußisch-deutsche Kaiserreich in vielem ein militärisch geprägter Obrigkeitsstaat. Die monarchische Exekutive verfügte über weitreichende Vorrechte: Das Militär, die Außenpolitik und die Reichsverwaltung blieben dem Einfluss des Parlaments weitgehend entzogen und vor allem die Besetzung der Regierung hing – bis in die Endphase des Ersten Weltkriegs hinein – einzig vom Vertrauen des Kaisers ab, nicht jedoch von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament.

Zu einem ausgewogenen Bild gehört es dennoch, neben den Begrenztheiten auch das Selbstverständnis und die Leistungen des Reichstages mit ins Bild zu rücken, die schon den Zeitgenossen immer deutlicher vor Augen standen. Wichtigste Kompetenz des Parlaments war – gemeinsam mit dem Bundesrat – die Verabschiedung aller Gesetze einschließlich der jährlichen Haushaltsvorlagen. Kein Gesetz trat ohne seine Zustimmung in Kraft. Es besaß das Recht, selbstständig Gesetzesvorlagen einzubringen, vom Reichskanzler Auskunft über die Regierungspolitik zu verlangen und es bestimmte selbst über die Tagesordnung. In dieser Hinsicht spielte der Reichstag etwa bei der Einführung der Reichsgerichte und des Bürgerlichen Gesetzbuches eine führende Rolle. Auch zu außenpolitischen und militärischen Fragen nahm der Reichstag selbstbewusst öffentlich Stellung, etwa wenn die Abgeordneten über die eigenwilligen Äußerungen Wilhelms II. in der „Daily-Telegraph-Affäre“ diskutierten oder die Verbrechen deutscher Truppen in den Kolonien thematisierten. Wichtige Bedeutung im politischen Leben des Kaiserreichs besaßen insbesondere die Wahlen, an denen sich breite Bevölkerungsschichten beteiligten. Grundlage dafür war ein allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Männerwahlrecht, das die Bestimmungen der Paulskirchenverfassung von 1849 aufgriff und zu den demokratischsten Regelungen der damaligen Zeit überhaupt zählte. Obwohl sich bereits vor 1914 eine wachsende Frauenrechtsbewegung dafür einsetzte, wurde das Frauenwahlrecht erst im November 1918 eingeführt. Der Reichstag tagte zudem öffentlich und die Zeitungen berichteten ebenso zeitnah und ausführlich darüber wie über die Wahlkämpfe der Parteien. Auch Frauen konnten auf diese Weise am politischen Geschehen teilnehmen. Vor diesem Hintergrund wurde der Reichstag zum wichtigsten Symbol der politischen Nation.

Die Abgeordneten: Reichsgründer und Oppositionelle

Das Selbstverständnis der demokratisch gewählten Volksvertreter zeigte sich bereits im Dezember 1870, als der Reichstag des Norddeutschen Bundes die Verfassung verabschiedete. Selbstbewusst knüpften die Abgeordneten an die parlamentarische Tradition der Paulskirche an und entsandten eine Deputation nach Versailles, um dem preußischen König die Kaiserwürde anzubieten. Mit diesem Schachzug sollte – so formulierte es der nationalliberale Abgeordnete Eduard Lasker – der Kaiserkrone „der populäre Ursprung aufgedrückt“ werden. Bismarck hielt es für einen „Witz der Geschichte“, dass erneut Eduard von Simson die Abordnung anführte, der bereits 1849 als Präsident der Frankfurter Nationalversammlung dem damaligen preußischen König Friedrich Wilhelm IV. erfolglos die Kaiserkrone angedient hatte. Der preußische Hof spielte die unerwünschte Initiative später herunter. Tatsächlich zeigt sich hier aber, wie energisch und ausdauernd sich die Abgeordneten vor und nach 1871 für Einheit, Freiheit und Parlamentarismus einsetzten. Die weitverbreitete Vorstellung von der Bismarck‘schen Reichsgründung blendet dieses fortdauernde Wirken der Reichsgründer inner- und außerhalb der Parlamente zu Unrecht aus.

Wie das neue Reich im Innern gestaltet werden sollte, darüber diskutierte der erste Reichstag bereits kurz nach seiner Konstituierung. Traditionell stand ihm das Recht zu, die Thronrede des Kaisers in einer Adresse zu erwidern. Obwohl sich die Mehrheit der Abgeordneten auf eine höfliche Antwort einigte, wurden in der Debatte zugleich Konflikte sichtbar, die die politische Kultur im Kaiserreich prägen sollten. So forderte Ludwig Windthorst für die Fraktion des katholischen „Zentrum“ die Aufnahme von konfessionellen Grundrechten in die revidierte Verfassung und eine Intervention zugunsten des weltlichen Besitzes des Papstes in Italien. Auch die im östlichen Preußen gewählten polnischen Abgeordneten beanspruchten die in der Thronrede hervorgehobene Unterstützung der „Unabhängigkeit aller anderen Staaten und Völker“ selbstbewusst für sich, was Bismarck brüsk zurückwies. Hier zeichnete sich bereits eine ausgrenzende Tendenz ab, die im so genannten „Kulturkampf“ gegen die Würdenträger und den Einfluss der katholischen Kirche, in der Germanisierungspolitik im preußischen Osten und der Verfolgung der Sozialdemokratie ihre Höhepunkte finden sollte. Unter diesen Voraussetzungen war es kein Zufall, dass Parlamentarier wie Eugen Richter, Eduard Lasker, August Bebel oder Ludwig Windthorst gerade in Opposition zur Regierung an Profil gewannen. Weil zudem die Abgeordneten der Parlamentsmehrheit strukturell von der Regierungsbildung ausgeschlossen blieben, etablierte sich eine politische Kultur der Polarisierung und Kompromisslosigkeit, die noch die Weimarer Republik belastete.

Die Tagungsorte: Parlamentarische Schauplätze

Neben den Biografien der Abgeordneten gibt auch die Geschichte der Tagungsorte des Reichstages Aufschluss über dessen Bedeutung und Entwicklung. Die verschiedenen Schauplätze prägten nicht nur baulich und architektonisch die Atmosphäre und Arbeitsweise des Parlaments, sondern stehen auch für dessen Selbstverständnis und wachsenden politischen Stellenwert. In der „Wohnungsfrage der Nation“, wie sie eine zeitgenössische Zeitschrift pathetisch nannte, verbanden sich somit praktische und ideelle Aspekte. Fanden die ersten Sitzungen noch notgedrungen in den beengten Räumen des preußischen Abgeordnetenhauses statt, erklärten die Abgeordneten bereits im April 1871 „die Errichtung eines den Aufgaben des deutschen Reichstags entsprechenden und der Vertretung des deutschen Volkes würdigen Reichstagshauses“ zu einem dringenden Bedürfnis.

Seit dem Herbst 1871 tagte der Reichstag in der innerhalb von nur vier Monaten umgebauten Königlichen Porzellan-Manufaktur an der Leipziger Straße, deren Innenhof für den Parlamentsbetrieb überdacht und zum Plenarsaal umfunktioniert wurde. Obwohl das Gebäude recht stattlich und zentral gelegen war, bot es keine optimalen Arbeitsbedingungen. Lediglich als Provisorium konzipiert, blieb es dennoch für 23 Jahre die Sitzungsstätte des Parlaments. Erst im Jahr 1894 bezog der Reichstag den von Paul Wallot entworfenen Bau, dessen komplizierte Entstehungsgeschichte von der Standortsuche über die bauliche Gestaltung bis zur Ausschmückung eine Reihe von Grundproblemen des Parlamentarismus des Kaiserreichs veranschaulicht. Es spricht durchaus für den großen öffentlichen Stellenwert des Parlaments, dass das Provisorium an der Leipziger Straße und – in noch größerem Maße – das Reichstagsgebäude zu Sehenswürdigkeiten wurden, deren Besuch zum selbstverständlichen Programm von Reisenden nach Berlin gehörte – damals wie heute. So prägte der Reichstag auf vielfältige Weise die Gesellschaft des Kaiserreichs und entfaltete selbst im preußischen Machtstaat eine demokratisierende Wirkung.

„Vom Schloss zum Parlament“: Die kleine digitale Ausstellung widmet sich der ambivalenten Stellung des Parlaments im Kaiserreich. Der Titel verweist zum einen auf eine konkrete räumliche Veränderung: den Weg von der Eröffnung im Berliner Schloss bis zum Bezug des Reichstagsgebäudes. Im übertragenen Sinn beschreibt er zum anderen einen erinnerungsgeschichtlichen Perspektivenwechsel. Er rückt nicht die pompöse Selbstinszenierung der Monarchie in den Blick, sondern den demokratisch gewählten Reichstag – in seiner Bedeutung wie in seinen Begrenztheiten.


Text: Dr. Klaus Seidl, Fachbereich WD 1 (Geschichte, Zeitgeschichte und Politik)

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