Besuch

Ausgrenzung aus der Volksgemeinschaft - Homosexuellenverfolgung in der NS-Zeit

Vizepräsident Wolfgang Thierse in der Ausstellung

(DBT)

Einstimmig hat der Bundestag im Jahr 2000 anerkannt, dass den Homosexuellen im Nationalsozialismus und im Nachkriegsdeutschland schweres Unrecht widerfahren ist. 2002 wurden die Urteile nach §§ 175 und 175a Ziff. 4 StGB aufgehoben. Dies ist der Grund dafür, eine Ausstellung zur Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit im Deutschen Bundestag zu präsentieren.

Die Ausstellung bietet einen Überblick über die nationalsozialistische Homosexuellenpolitik und Einblicke in die Schicksale verfolgter Homosexueller.

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 verschärfte sich die Diskriminierung der Homosexuellen in Deutschland. Einen Politikwechsel markierte die Ermordung des SA-Führers Ernst Röhm im Sommer 1934: An seinem Beispiel wurde die Homosexualität zum Verbrechen gegen den NS-Staat erklärt. Razzien und KZ-Haft folgten. Im September 1935 stellte die Justiz jegliche homosexuellen Handlungen unter ein verschärftes Sonderstrafrecht (§§ 175 und 175a RStGB). Von 1935 bis 1938 verdreifachten sich die Verurteilungszahlen reichsweit. Aufgabe der Justiz war es, jegliche homosexuelle Handlungen durch abschreckende Strafen zu verhindern. Politisches Ziel war es, den „Volkskörper“ von „homosexueller Verseuchung“ zu „reinigen“ und die NS-Organisationen von Homosexuellen „rein“ zu halten.

Entsprechend konnten die Folgen dieser Politik für den Einzelnen unterschiedlich aussehen: Das Spektrum reichte von Bestrafung und Freiheitsentzug, vom Verlust von Wohnung, Arbeitsplatz und Eigentum bis zur KZ-Haft für angeblich unverbesserliche Wiederholungstäter. Die Intensität der Verfolgung ließ bis zur Kapitulation nicht nach. Mehr als die Hälfte der Strafverfahren wurden durch Denunziationen aus der Bevölkerung ausgelöst.

Die Ausstellung wirft Schlaglichter auf die Grundelemente der NS-Homosexuellenpolitik. Deren unterschiedliche Auswirkungen werden durch Biographien von Opfern deutlich gemacht. Außerdem werden einige „exemplarische“ Täter vorgestellt. Die Ausstellung schließt mit dem Gedenken.

Die Ausstellung wurde von der Arbeitsgemeinschaft und der Projektgruppe Rosa Winkel des Kulturring in Berlin e.V. erstellt. Der Kulturring ist der Berliner Landesverband des Kulturbundes e.V.

 

Die Ausstellung ist zu sehen vom
6. bis 28. April 2006
im Deutschen Bundestag
Westfoyer des Paul-Löbe-Hauses
Konrad-Adenauer-Straße 1
Berlin-Mitte

Öffnungszeiten:
Montag: 8–16 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag: 8–17 Uhr
Freitag: 8–14 Uhr
Telefon: 030 227 32 143

 

 

Informationen zur Ausstellung erhalten Sie unter:

Kulturring in Berlin e.V.
Projekt „Rosa Winkel“
Chausseestraße 52, 10115 Berlin

Telefon: 030 280 457 69
Projektleitung: Joachim Wagner

 

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