Besuch

Die Revolution von 1848/49

Bürgerwehrfahne der Orte Haenichen und Quaßnitz
Sitzung der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche; Lithografie, 1848
Staaten im Deutschen Bund

Bild 1 von 3

Bürgerwehrfahne der Orte Haenichen und Quaßnitz, 1848, (Deutsches Historisches Museum, Berlin)

Bild 2 von 3

Sitzung der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche; Lithografie, 1848 (Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin)

Bild 3 von 3

Staaten im Deutschen Bund (Grundkarte: A. Kunz/J.R. Moeschl, Kartenserver IEG-Maps, Mainz)

Nationalsymbole

Der Ursprung der Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold ist nicht eindeutig nachweisbar. Nach Ende der Befreiungskriege 1815 wurden die Farben auf das Lützower Freikorps zurückgeführt. Dessen Angehörige hatten in schwarzen Uniformen mit roten Vorstößen und goldfarbenen Knöpfen gegen Napoleon gekämpft. Als Symbol der deutschen Nationalbewegung verbreiteten sich Schwarz-Rot-Gold nach Gründung der„Jenaer Urburschenschaft“1815: Aus deren schwarz-roter Fahne mit goldener Verzierung entwickelte sich die schwarzrot‑goldene Trikolore. Ihre nationale Symbolkraft erhielten die Farben auch, weil sie in der deutschen Öffentlichkeit irrigerweise als Farben des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation angesehen wurden.

Auf dem Hambacher Fest 1832 führten viele der rund 30 000 Teilnehmer eine schwarz-rot-goldene Fahne mit sich. Die meisten trugen eine so genannte Nationalkokarde in Schwarz-Rot-Gold. Während der Revolution von 1848/49 waren diese Farben als Sinnbild für nationale Einheit und bürgerliche Freiheit nahezu allgegenwärtig. Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse bestimmte der Bundestag in Frankfurt am 9. März 1848 Schwarz-Rot-Gold zu den Farben des Deutschen Bundes. Die Frankfurter Nationalversammlung erklärte die Trikolore am 31. Juli 1848 zur Fahne für das zu gründende Deutsche Reich.

Im Vormärz und während der Revolution wurden zahlreiche Lieder gesungen, die der Sehnsucht nach Einheit und Freiheit Ausdruck verliehen, ohne dass eines dieser Lieder den Charakter einer Nationalhymne angenommen hätte.

Die Revolution von 1848/49

Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.

Paulskirchenverfassung von 1849, Artikel 143

Mit der Aufklärung setzte sich immer mehr die Vorstellung durch, dass dem Menschen von Natur aus unveräußerliche Rechte zukommen, die seine persönliche Freiheit begründen, und dass der Staat zum Schutz dieser Rechte verpflichtet sei. Im Zuge der Amerikanischen und der Französischen Revolution wurden in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zum ersten Mal in der Geschichte Grundrechtskataloge formuliert und staatsrechtlich verbürgt.

In Deutschland erlangten die Menschenrechte erst später Gesetzeskraft. Die Frankfurter Nationalversammlung begann in der Revolution von 1848/49 ihre  Verfassungsberatungen mit einer Debatte über Freiheits- und Gleichheitsrechte. Am 21. Dezember 1848 beschloss sie, die Grundrechte noch vor Vollendung der gesamten Verfassung als selbständiges Reichsgesetz in Kraft zu setzen, um die erkämpften Rechte abzusichern.

Der wiedereinberufene Bundestag des Deutschen Bundes hob nach Niederschlagung der Revolution das„Gesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“im August 1851 auf und drängte die Freiheits- und Gleichheitsrechte in den Verfassungen vieler Einzelstaaten auf den Stand von vor 1848 zurück.

Deutschland in Europa

Nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft wurden auf dem Wiener Kongress die Grundlagen für ein Gleichgewichtssystem der Mächte in Europa geschaffen. Ein Ergebnis der Beratungen war 1815 die Gründung des Deutschen Bundes. Er war nicht der von vielen Deutschen erhoffte Nationalstaat, sondern ein Staatenbund von 41 Einzelstaaten. Preußen und Österreich gehörten dem Deutschen Bund nur mit jenen Gebieten an, die Teil des untergegangenen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewesen waren.

Während der Revolution von 1848/49 hatte die Nationalversammlung in Frankfurt auch die Aufgabe, die Grenzen des zu bildenden deutschen Nationalstaates zu bestimmen. Anhänger eines„kleindeutschen“Nationalstaates unter Führung Preußens konkurrierten in dieser Frage mit den Befürwortern einer„großdeutschen“Lösung unter Einschluss Deutsch-Österreichs. „Reichsfremde“Territorien Österreichs sollten nicht in das Deutsche Reich eingegliedert werden. Die österreichische Regierung bekämpfte eine Teilung des Vielvölkerstaates 1848/49 jedoch mit allen Mitteln. Gleichzeitig wurde immer deutlicher, dass die Großmächte Russland, Großbritannien und Frankreich der Gründung eines starken deutschen Nationalstaates aus machtpolitischen und wirtschaftlichen Gründen ablehnend gegenüberstanden.

Marginalspalte