Deutschland und Europa nach 1989
Europäische Symbole
Die neu entworfene Europaflagge mit zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund ist seit 1955 das Symbol des Europarats mit Sitz in Straßburg. Zuvor hatten im Europarat 15 Sterne entsprechend der damaligen Anzahl der Mitglieder zur Diskussion gestanden. Dieser Entwurf stieß auf Ablehnung durch die Bundesrepublik Deutschland, da das zu diesem Zeitpunkt noch mit einem Sonderstatut ausgestattete Saarland als eigener Staat gezählt worden wäre. Die Zahl zwölf wurde schließlich gewählt, weil sie traditionell Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit symbolisiert. Wegen dieser Symbolik ist die Anzahl der Sterne unveränderlich.
Die Europäischen Gemeinschaften verfügten bis in die 1980er Jahre offiziell über keine eigenen Symbole. Mit ihrer wachsenden Bedeutung für die Bürger nahm das Bedürfnis nach Symbolisierung zu. Das Europäische Parlament übernahm 1983 die Flagge des Europarats, die 1986 auch offizielles Symbol der Europäischen Gemeinschaften wurde. Die Europäische Union hielt bei ihrer Gründung 1993 an der Europaflagge mit den zwölf goldenen Sternen fest.
Vom Europarat übernahmen die Europäischen Gemeinschaften 1985 die Melodie des letzten Satzes der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven als Hymne. Wegen der Sprachenvielfalt innerhalb der mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union existiert kein offizieller Text zur Europahymne.
Deutschland und Europa nach 1989
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 1
Am 4. November 1950 verabschiedete der Europarat in Anlehnung an die„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“der UNO von 1948 die„Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“(EMRK). Die zehn Unterzeichnerstaaten garantierten damit die Menschenrechte für alle in ihrem Hoheitsbereich lebenden Personen. Seit 1951 ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied des Europarats, dem mittlerweile 47 Staaten angehören. Die Menschenrechtskonvention gewährt den Bürgern die Möglichkeit einer Individualbeschwerde gegen einen Mitgliedsstaat: Wer sich in seinen Konventionsrechten verletzt fühlt, kann vor dem„Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“Klage einreichen. Die Entscheidung des Gerichtshofes in Straßburg ist für den betreffenden Staat rechtsverbindlich.
Die Europäischen Gemeinschaften brachten den Bürgern neue Grundfreiheiten, kodifizierten aber keinen Grundrechtskatalog. Im Jahr 2000 proklamierte die aus den Gemeinschaften hervorgegangene Europäische Union eine Grundrechtscharta. Sie schreibt die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der EU-Bürger fest.
Stationen der Integration
Bis Mitte des 20. Jahrhunderts hatten Ideen einer Integration der europäischen Staaten keine größere politische und gesellschaftliche Wirkung. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg und vor dem Hintergrund des beginnenden Ost-West-Konflikts nahm das Konzept einer engen politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa Gestalt an: Die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) sollte durch die gemeinschaftliche Kontrolle der kriegswichtigen Güter den Frieden sichern. Mit Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 wurden die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ins Leben gerufen. Die EWG hatte zum Ziel, einen europäischen Markt mit gemeinsamer Agrar-, Handels- und Wettbewerbspolitik zu
verwirklichen.
Mit Gründung der Europäischen Union (EU) 1993 wurde die Integration auf eine neue Stufe gehoben. Unter anderem wurden die drei wirtschaftlich ausgerichteten Europäischen Gemeinschaften (EG) um eine politische Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Außen- und Sicherheitspolitik ergänzt. Mit der Einführung des Euro (€) wurde 2002 in Teilen der EU ein länderübergreifendes Zahlungsmittel geschaffen. Die Osterweiterung der EU führte zur Überwindung der jahrzehntelangen Teilung des Kontinents. Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon markiert die bisher letzte umfangreiche Änderung der europäischen Verträge. Sie zielt darauf ab, die Institutionen der EU demokratischer, effizienter und transparenter zu machen.