Preußen und der Norddeutsche Bund
Nachdem sich der Verfassungsgedanke in den meisten deutschen Einzelstaaten durchgesetzt hatte, trat 1850 auch im Königreich Preußen eine neue Verfassung in Kraft: Die Regierung war allein vom Vertrauen des Königs abhängig. Das Abgeordnetenhaus wurde nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt, das die Stimmen der Wähler nach ihrem direkten Steueraufkommen gewichtete. Auf dem Höhepunkt eines schweren Verfassungskonfliktes zwischen dem Abgeordnetenhaus und der Krone berief König Wilhelm I. 1862 Otto von Bismarck zum preußischen Ministerpräsidenten. Das Abgeordnetenhaus hatte seine verfassungsrechtlich notwendige Zustimmung für Haushaltsmittel zum Ausbau des Heeres verweigert. Im Machtkampf zwischen König und Parlament setzte Bismarck die Heeresreform ohne parlamentarische Zustimmung durch.
Gleichzeitig forcierte Bismarck den nationalen Einigungsprozess. Der Dualismus der beiden Großmächte Preußen und Österreich stand der Gründung eines deutschen Nationalstaates lange entgegen. Den Machtkampf um die Vorherrschaft in Deutschland entschied Preußen 1866 mit einem militärischen Sieg über Österreich. Österreich erkannte die Auflösung des Deutschen Bundes an und stimmte der Neugestaltung Deutschlands ohne seine Beteiligung zu.
Der 1866 unter Führung Preußens gegründete Norddeutsche Bund erhielt 1867 eine Verfassung. Erstmals einigten sich mehrere deutsche Landesfürsten auf die Bildung eines Bundesstaates. Die maßgeblich von Bismarck entworfene Verfassung bestimmte die schwarzweißrote Trikolore zum nationalen Hoheitszeichen. Der Norddeutsche Bund bildete eine wichtige Zwischenstufe im Prozess der Gründung des Deutschen Kaiserreiches von 1871.
Die Reichsverfassung 1871
Bereits während des DeutschFranzösischen Krieges von 1870/71 begannen Verhandlungen der deutschen Staaten über die Reichsgründung. Am 18. Januar 1871 erfolgte in Versailles die Kaiserproklamation. An der Spitze des von vielen Deutschen lange ersehnten Nationalstaates stand der König von Preußen als „Deutscher Kaiser“.
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 ersetzte die vorläufigen Verfassungsverträge und glich inhaltlich weitgehend der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867. Das Deutsche Reich besaß einen stark föderativen Charakter. Die Vertreter der 25 Einzelstaaten bildeten den Bundesrat. Er wirkte an der Gesetzgebung und Ausführung der Reichsgesetze mit und verfügte über weiter reichende Kompetenzen als der Reichstag. Die Stimmengewichtung verteilte sich nach der Flächengröße der Länder. Preußen war der mit Abstand größte Einzelstaat im Deutschen Reich und besaß ein auch staatsrechtlich abgesichertes Übergewicht. Dieses beruhte vor allem auf der Personalunion zwischen dem König von Preußen und dem Kaiser, der den Oberbefehl über das Militär hatte.
Der Kaiser ernannte und entließ den Reichskanzler, der im Regelfall auch das Amt des preußischen Ministerpräsidenten bekleidete. Über seinen Vorsitz im Bundesrat hatte der Reichskanzler maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung der konstitutionellen Monarchie. Gestützt auf das Vertrauen von Kaiser Wilhelm I., bestimmte Reichskanzler Otto von Bismarck in den ersten beiden Jahrzehnten nach der Reichsgründung die Richtlinien der Innen und Außenpolitik. Im Unterschied zu seinem Großvater Wilhelm I., der die Regierungsgeschäfte weitgehend seinem Reichskanzler überließ, nahm Wilhelm II. nach seiner Proklamation zum Kaiser 1888 starken persönlichen Einfluss auf die Regierungsgeschäfte.
Der Reichstag
Der Reichstag wurde in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl durch Männer auf drei, ab 1888 auf fünf Jahre bestimmt. Seine Zuständigkeiten beschränkten sich im Wesentlichen auf die Gesetzgebung und die Verabschiedung des Budgets. Den rund 400 Abgeordneten stand die Wahl des Reichskanzlers nicht zu. Die Verantwortung des Reichskanzlers gegenüber dem Parlament war bedeutungslos: Er war in erster Linie dem Kaiser verantwortlich.
Die Reichskanzler fanden in der Regel bei Konservativen und Nationalliberalen Rückhalt für ihre Politik. Nach 1871 versuchte Reichskanzler Otto von Bismarck im Rahmen des „Kulturkampfes“, den politischen Einfluss des Katholizismus zurückzudrängen. Damit zielte er auch auf die katholische Zentrumspartei. Die Sozialdemokraten sahen sich ebenfalls Repressionen ausgesetzt. Trotz des 1878 erlassenen „Sozialistengesetzes“ gelang es aber nicht, die Arbeiterbewegung auszuschalten. 1912 wurde die SPD sogar stärkste Fraktion im Reichstag.
Führende Abgeordnete von SPD, Zentrum und Fortschrittlicher Volkspartei bildeten ab Juli 1917 im Reichstag den Interfraktionellen Ausschuss. Die von diesen Parteien getragene Parlamentsmehrheit drängte angesichts der militärischen Lage im Ersten Weltkrieg auf einen Verständigungsfrieden und die Parlamentarisierung des politischen Systems. Doch erst das Eingeständnis der Kriegsniederlage führte zu parlamentarischen Reformen im Deutschen Reich. Das am 3. Oktober 1918 neu eingesetzte Kabinett unter Max von Baden war die erste von einer parlamentarischen Mehrheit getragene deutsche Reichsregierung. In der kriegsmüden Bevölkerung blieb die Durchsetzung der parlamentarischen Reformen jedoch weitgehend unbeachtet. Der Erste Weltkrieg endete am 11. November 1918 mit Unterzeichnung eines für Deutschland harten Waffenstillstandsvertrages.