Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Januar 2017, über mehrere Anträge der Opposition und Gesetzentwürfe der Bundesregierung abgestimmt.
Steuererleichterung für Landwirte
Einen von der Fraktion Die Linke eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/9034) haben alle übrigen Fraktionen auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/10273) abgelehnt.
In dem Gesetzentwurf geht es um die Voraussetzungen, unter denen Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Eine Voraussetzung ist nach Angaben der Fraktion, dass diese Fahrzeuge auch ihrer Bauart nach ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft geeignet und bestimmt sind. Sobald ein Sonderfahrzeug auch für einen anderen Zweck genutzt werden könne, entfalle die Befreiung. Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit seinem Urteil vom 16. Juli 2014 (Aktenzeichen II R 39/12) die bisherige strikte Rechtsprechung bekräftigt. Fahrzeuge, die auch in der gewerblichen Viehzucht verwendet werden könnten, würden keine Steuerbefreiung erhalten, selbst wenn sie vom Halter ausschließlich in seinem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden.
Branntweinmonopol wird abgeschafft
Einstimmig beschloss der Bundestag, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein aufzulösen. Dazu hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/10008) eingebracht, zu dem der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (18/10894).
Grund ist, dass das Branntweinmonopolgesetz mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft tritt und das Branntweinmonopol zu diesem Termin vollständig abgeschafft ist. Die 20 Beschäftigten sollen in Zukunft in der Bundeszollverwaltung tätig sein.
Partnerschaftsabkommen mit Kasachstan
Bei Enthaltung der Opposition stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (18/10212) zu. Mit dem Abkommen soll laut Regierung die gesamte Bandbreite der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie Kasachstan im wirtschaftlichen und politischen Bereich widergespiegelt und vertieft werden.
Die Vertragsparteien erklären ihre Bereitschaft, bei weiteren gemeinsamen Themen verstärkt zusammenzuarbeiten, wie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit, die Bekämpfung des Terrorismus, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel sowie Abschwächung des Klimawandels.
Mit dem Abkommen soll gleichzeitig die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Kasachstan gefördert werden. Darüber hinaus soll sich das Abkommen durch eine stärkere Annäherung Kasachstans an das Normen- und Regulierungssystem der EU günstig auf die Entwicklung der Handelsströme und die Investitionstätigkeit auswirken. Der Beschluss wurde aufgrund einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/10715) gefasst.
Gesetz zum Zensus 2021
Gegen das Votum der Linken nahm der Bundestag auch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (18/10458, 18/10484) an. Dazu hatten der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung (18/10880) und der Haushaltsausschuss einen Bericht (18/10881) vorgelegt.
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2021 vorgesehenen registergestützten Zensus geschaffen. Es regelt die Verantwortlichkeit des Statistischen Bundesamtes für den zentralen IT-Betrieb und für die IT-Entwicklung.
Zudem bestimmt das Regelwerk den Inhalt des anschriftenbezogenen Steuerungsregisters und legt die erforderlichen Datenübermittlungen unter anderem durch das Bundesamt für Kartografie und Geodäsie, durch die für die Geobasisdaten zuständigen Behörden und die Meldebehörden an das Statistische Bundesamt und an die statistischen Ämter der Länder zum Aufbau und zur Pflege des Registers fest.
Oppositionsanträge zur Braunkohlesanierung
Darüber hinaus lehnte der Bundestag Anträge der Opposition zur Braunkohlesanierung ab. Bund und Länder haben seit fünf Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung geschlossen und bisher rund zehn Milliarden Euro investiert. Das aktuelle fünfte Abkommen tritt zum Jahresende außer Kraft.
Für Die Linke (18/8112) und Bündnis 90/Die Grünen (18/8396) macht die Lage in den Braunkohlerevieren deutlich, dass die Nachsorge Ende 2017 nicht abgeschlossen sein wird. Sie fordern daher, ein sechstes Abkommen über das Jahr 2017 hinaus zu vereinbaren. Der Haushaltsausschuss hatte empfohlen, beiden Anträge abzulehnen (18/10505). Die Linke enthielt sich beim Antrag der Grünen, die Grünen beim Antrag der Linken.
Antrag der Grünen zur Berufsbildung
Auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/10858) abgelehnt wurde zudem ein Antrag der Grünen (18/8259), die Berufsbildung im Jahr 2016 fit für die Zukunft zu machen.
Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2016 ein Konzept und die haushalterisch hinterlegten Instrumente vorzulegen, um die im Berufsbildungsbericht 2016 genannten zentralen Herausforderungen zur Zukunftsfähigkeit des dualen Systems der Berufsbildung schon im Ausbildungsjahr 2016/2017 angehen zu können. Außerdem sollte die Regierung eine umfassende Ausbildungsgarantie umzusetzen, damit allen jungen Menschen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus der direkte Zugang zu einer Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss und damit der Weg in ein selbstbestimmtes Leben offensteht.
(eis/sto/19.01.2017)