Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2017, über mehrere Vorlagen abgestimmt.
Presseauskunftsgesetz: Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden (18/8246) abgelehnt. Gegen den Entwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. Mit Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind, die Medien ihren Auskunftsanspruch aber mangels bundesgesetzlicher Regelung unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit stützen können. Gegenstand des Gesetzentwurfs der Grünen sind das Auskunftsrecht der Medienvertreter und die Pflichten der Bundesbehörden. Dabei wird auch der Kreis der Auskunftsberechtigten und -verpflichteten definiert, um Auslegungsunsicherheiten zu vermeiden, heißt es im Entwurf. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/12603) zugrunde.
Deutscher Wetterdienst: Die Vorlage der Bundesregierung zur Vereinfachung der Nutzung von meteorologischen Daten für Bürger, Verwaltung sowie privatwirtschaftliche Nutzer wurde vom Bundestag in geänderter Fassung mit den Stimmen der von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Linksfraktion und Grünen angenommen. Dazu hat die Regierung den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (18/11533) vorgelegt. Mit den darin enthaltenen neuen gesetzlichen Regelungen solle dem Deutschen Wetterdienst (DWD) „im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage“ eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und Leistungen im Kernbereich Meteorologie, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren, sowie auf dem Feld umwelt- und klimaschutzrelevanter Informationen ermöglicht werden, heißt es in dem Entwurf. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/12836) zugrunde.
Elektronische Signaturen: Der Bundestag hat der Vereinfachung der Verwendung elektronischer Signaturen zugestimmt. Die Abgeordneten votierten für die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linke gegen die Stimmen der Grünen. Zudem sollen die Signaturen in der gesamten Europäischen Union gültig sein. Entsprechende Regelungen sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz, 18/12494, 18/12717) vor. Ziel ist es, sichere, vertrauenswürdige und nahtlose Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen grenzüberschreitend in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen. Geregelt wird, wie sogenannte Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, elektronische Siegel und elektronische Zeitstempel) bezogen und verwendet werden können. Für die Wirtschaft bedeute die Nutzung qualifizierter elektronischer Vertrauensdienste, dass Verfahren schneller und effizienter würden. Da auf physische Dokumente verzichtet werden könne, ließen sich Prozesse elektronisch und gleichzeitig medienbruchfrei („papierloses Büro“) gestalten, erwartet die Bundesregierung. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/12833) zugrunde.
Internationaler Eisenbahnverkehr: Der Bundestag hat einstimmig einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980“ (18/12513, 18/12717) angenommen. Damit sollen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der von der zwölften Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) am 29. und 30. September 2015 beschlossenen Änderungen des Übereinkommens geschaffen werden. Die Änderungen betreffen der Vorlage zufolge Fragen der technischen Zulassung von Eisenbahnen, Haftungsregelungen und Fragen der Finanzierung der OTIF. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/12815) zugrunde.
Schöffenrecht: Der Deutsche Bundestag hat die EU-weite Vereinheitlichung der Rechte für Beschuldigte in Strafverfahren sowie in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls beschlossen. Das Plenum votierte für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linke bei Enthaltung der Grünen. Eine entsprechende EU-Verordnung will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf (18/9534, 18/10025, 18/10307 Nr. 4) umsetzen. Darin schreibt die Regierung, sie habe sich „stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt“. Das deutsche Recht entspreche den Vorgaben der Richtlinie bereits weitgehend, weshalb „nur punktuelle Änderungen erforderlich“ seien. Unabhängig davon sollen mit dem Gesetz auch Änderungen im Schöffenrecht vorgenommen werden. Diese sollen es einerseits den Gemeinden erlauben, leichter genügend ehrenamtliche Richter zu finden, andererseits Schöffen besser vor Überlastung schützen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/12830) zugrunde.
Hofabgabe: Das Plenum hat abgelehnt, dass der Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte nicht mehr von der Hofabgabe abhängig gemacht werden soll. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und Grünen wurde ein Antrag der Grünen (18/2770) zurückgewiesen. Demnach sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens mithilfe der sogenannten Hofabgabeklausel nicht zur Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente macht. Die Grünen begründen die Forderung damit, dass die Regelung nicht mehr zeitgemäß und ungerecht sei. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/3455) zugrunde.
Rekommunalisierung: Die Abgeordneten haben einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Kommunalisierung und Rekommunalisierung (18/10282) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grüne gegen die Stimmen der Linken abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf eines Rekommunalisierungsgesetzes vorzulegen, der unter anderem die Einrichtung einer „Rekommunalisierungsagentur zur Förderung von Rekommunalisierungsprojekten“ vorsehen soll. Ferner soll die Bundesregierung nach einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen vorlegen, in dem „klargestellt wird, dass die interkommunale Zusammenarbeit vergaberechtsfrei erfolgt“. Weiter fordert die Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, dass die Bundesländer die Abwasserbeseitigungspflicht ausschließlich an juristische Personen öffentlichen Rechts übertragen können. Zudem soll der Vorlage zufolge ein weiterer Regierungsentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes unter anderem vorsehen, dass „die Kommunen bei Konzessionsvergabeverfahren für Energienetze grundsätzlich eigenverantwortlich die Entscheidung über den Gas- und Stromkonzessionspartner auf der Basis sachlich nachvollziehbarer Gründe treffen“. Darüber hinaus verlangt die Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes. Außerdem soll die Bundesregierung der Fraktion zufolge unter anderem „auch aus Gründen des Schutzes der kommunalen Daseinsvorsorge und kommunaler Unternehmen“ das Ceta-Abkommen ablehnen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/11019) zugrunde.
Zeitumstellung: Der Bundestag hat die Forderung der Fraktion Die Linke zur Abschaffung der Zeitumstellung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. In einem Antrag (18/10697) wird die Bundesregierung aufgefordert, der EU-Kommission mitzuteilen, „dass die Bundesrepublik Deutschland eine Abschaffung der EU-weiten verpflichtenden Zeitumstellung wünscht“. Nach Abschaffung der verpflichtenden Zeitumstellung solle die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) für die Bundesrepublik Deutschland dauerhaft eingeführt werden. Die im Vergleich zur astronomisch zutreffenden Standardzeit geforderte Verschiebung der Uhrzeit um eine Stunde nach vorne entspreche „eher den in die zweite Tageshälfte hinein verschobenen Aktivphasen der soziokulturell geprägten Tagesrhythmen des größten Teils der Bevölkerung“, begründen die Abgeordneten ihren Antrag. Unter Berufung auf eine Analyse des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) schreibt die Linksfraktion, ein Einspareffekt sei heute nicht oder allenfalls marginal nachweisbar. Dafür habe das TAB auf Anpassungsschwierigkeiten für viele Menschen durch den geänderten Tagesrhythmus hingewiesen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/11809) zugrunde.
Elfenbeinhandel: Das Plenum des Bundestages hat die Forderung der Fraktion Die Linke mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und Grünen abgelehnt, dass die Bundesregierung mehr Anstrengungen im Kampf gegen den illegalen Elfenbeinhandel unternehmen soll. In einem Antrag (18/10494) schlägt die Fraktion unter anderem vor, „alle in Deutschland durch Beschlagnahmung gelagerten Wildtierprodukte öffentlichkeitswirksam zu zerstören“. Die Linken fordern die Bundesregierung zudem auf, sich künftig für die Übernahme des afrikanischen Elefanten von Anhang II in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) einzusetzen. Bei der vergangenen Vertragsstaatenkonferenz hatte die Bundesregierung dies noch abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/11815) zugrunde.
Lebensmittelkennzeichnung: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Die Linke gegen die „Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher“ und für klare und verständliche Lebensmittelinformationen auf Verpackungen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion und Grünen abgelehnt. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag (18/10861) die Bundesregierung dazu auf, sich für eine verpflichtende „Nährwert-Ampel“ für alle Fertiglebensmittel in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU) 1169/2011 einzusetzen, um verbraucherfreundliche und vergleichbare Lebensmittelinformationen für eine gesundheitsorientierte Ernährung zu ermöglichen. Besonderes Augenmerk soll der Absenkung von gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand geschenkt werden. Darüber hinaus verlangt die Linksfraktion, dass bundesweit alle Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen mit Ganztagsangebot eine beitragsfreie Essensversorgung erhalten. Die Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich soll dafür angestrebt werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (18/11823) zugrunde.
Kinder- und Jugendhilfe: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kinder- und Jugendhilfe (18/5103) mit den Stimmen von der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und Grünen abgelehnt, der die Beteiligungsrechte von Kindern stärken, Beschwerden erleichtern und Ombudschaften einführen soll. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (18/11886 Buchstabe b) zugrunde.
Arbeitslosenversicherung: Die Bundestagsabgeordneten haben eine Verlängerung der Bezugsdauer in der Arbeitslosenversicherung und die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion abgelehnt. Das hatte die Fraktion in einem Antrag (18/11419) gefordert. Darin verweist sie auf die gute finanzielle Lage der Bundesagentur für Arbeit, die solche Maßnahmen erlauben würde. Die bestehende maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I (ALG I) werde den Bedürfnissen der Arbeitslosen nicht gerecht, kritisiert Die Linke. Sie fordert die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, schon bei versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen von vier Monaten einen Anspruch auf ALG I für zwei Monate einzuführen. Zeiten der Qualifizierung und Weiterbildung bis zu einer Dauer von 24 Monaten sollen die Anspruchsdauer des ALG-I-Bezuges nicht mindern. Für jedes Beitragsjahr, das über die Dauer der Versicherungspflicht von 24 Monaten hinausgeht, soll ein Anspruch auf einen zusätzlichen Monat ALG-I-Bezug entstehen. Darüber hinaus verlangt Die Linke, dass Arbeitnehmer, die innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 24 Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben, 18 Monate ALG I beziehen können, wenn sie über 50 Jahre alt sind und arbeitslos werden. Eine 24-monatige Bezugsdauer soll es für über 55-Jährige und erwerbslose Menschen mit Behinderungen geben, sowie eine 36-monatige Bezugsdauer für über 60-jährige Erwerbslose. Ferner fordert die Fraktion die Abschaffung von Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und veränderte Zumutbarkeitskriterien für Arbeitsangebote. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/12167) zugrunde.
Nutzungsrechte an digitalen Gütern: Die Abgeordneten haben gegen die rechtliche Gleichbehandlung von Nutzungsrechten an digitalen Gütern wie E-Books und Musikdateien mit materiellen Gütern wie Büchern oder CDs, sofern eine dauerhafte Lizenz erworben wurde, gestimmt. Ein entsprechender Antrag der Grünen (18/11416) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion und Grünen abgewiesen. Derzeit gebe es durch die Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und Digitales Rechtemanagement der Anbieter deutliche Unterschiede bei den Nutzungsmöglichkeiten, sowohl untereinander als auch gegenüber materiellen Gütern, schreiben die Antragsteller. Die Grünen fordern rechtliche Regelungen auf nationaler oder europäischer Ebene, die dafür sorgen, dass solche Güter tatsächlich langfristig und geräteunabhängig genutzt werden können. Auch sollen sie ebenso wie materielle Güter weiterverkauft, verschenkt und vererbt werden können. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zugrunde (18/12629).
Hygiene-Smileys: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Die Linke für eine „demokratische Informationskultur“ (18/4214) abgelehnt. Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD stimmten gegen Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen gegen die Vorlage. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, eine sichere Rechtsgrundlage für die bundesweit einheitliche Einführung des „Hygiene-Smileys“ oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung von Kontrollergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Betrieben zu schaffen. Die Fraktion verspricht sich davon, dass die Verbraucher durch die grafische Darstellung eines mehr oder weniger freundlichen Gesichtsausdrucks auf einen Blick und nachvollziehbar über die Hygienebedingungen in einem Lebensmittelbetrieb informiert werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zugrunde (18/12636).
Lebensmittelkontrollen: Das Plenum hat den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderten gesetzlichen Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber Unternehmen hinsichtlich Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und beworbener Eigenschaften von Lebensmitteln abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte durch das Votum von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und Grünen. In einem Antrag zur Rechtssicherheit und Transparenz bei Lebensmittelkontrollen (18/9558) wird die Bundesregierung aufgefordert, eine unmissverständliche und verbraucherfreundliche Unterrichtung der Öffentlichkeit durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu ermöglichen. Darüber hinaus wird eine sichere Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Hygienekennzeichnung für Gaststätten und lebensmittelverarbeitende Betriebe in Form eines Hygienebarometers oder Smileys verlangt. Amtliche Kontrollergebnisse der Behörden sollen zudem im Internet der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (18/12837) zugrunde.
Aktionsplan für Respekt und Vielfalt: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt, dass die Regierung einen Aktionsplan für Respekt und Vielfalt vorlegen soll, der konkrete Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie beinhaltet. In einem Antrag (18/8874) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass alle Jugendlichen unabhängig von ihrer sexuellen/geschlechtlichen Identität „ein Recht auf individuelle Förderung und bestmögliche Bedingungen zur Persönlichkeitsentwicklung“ hätten. Die Grünen forderten daher, sogenannte queere Jugendliche zu stärken. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (18/12849) zugrunde.
Grundsicherung junger Menschen: Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Stark ins Leben – Wirksame Hilfen für junge Menschen“ (18/12374) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Unter anderem sollten junge Erwachsene unter 25 Jahren in der Grundsicherung nicht schlechter gestellt werden als Erwachsene. Auch müsse die Regierung sicherstellen, dass die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige abgeschafft und die Kosten der Unterkunft von Sanktionen ausgenommen werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (18/12851) zugrunde.
Reform des Antidiskriminierungsgesetzes: Der Bundestag hat jeweils mit den Stimmend er Koalition gegen das Votum der Opposition die von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geforderte Reform des Antidiskriminierungsgesetzes abgelehnt. Zu den Anträgen der Linken (18/10864) und der Grünen (18/9055) lagen Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses vor (Die Linke: 18/11448, Bündnis 90/Die Grünen: 18/11639). Kernpunkt des Antrags der Linksfraktion ist die Einführung eines „echten“ Verbandsklagerechts in das Gesetz. Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen sollen wegen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot klagen können. Sanktionen bei Diskriminierungen sollen europäischen Vorgaben entsprechend „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Die Grünen nennen eine Reform des vor zehn Jahren in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) „überfällig“. Einerseits sei das AGG ein Erfolg, andererseits seien aber die vier Antidiskriminierungsrichtlinien der EU nur lückenhaft umgesetzt, und Benachteiligten würde die Durchsetzung ihrer Rechte sehr erschwert. Daher müsse die Bundesregierung einen Reformvorschlag für das AGG mit zahlreichen Änderungen, Ergänzungen und Konkretisierungen vorlegen, wird gefordert.
LGBTI in Russland: Abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12801) mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen das Votum der Opposition, der Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen (LGBTI) in Russland entgegenzutreten. Darin wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verlangt, in den Herkunftsländerleitsätzen zur Russischen Föderation sicherzustellen, dass Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität dort verfolgt und in ihrer körperlichen Unversehrtheit bedroht werden, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Im Asylverfahren müsse auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Betroffenen Rücksicht genommen und sie vor weiterer Bedrohung und Diskriminierung geschützt werden, etwa durch eine private Unterbringung während des Asylverfahrens.
LGBTI in Tschetschenien: Einen Antrag mit der gleichen Zielrichtung auch Die Linke vorgelegt (18/12091). Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18/12824) zugrunde. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, bei der russischen Regierung darauf hinzuwirken, „dass die in Tschetschenien stattfindende Verfolgung und Ermordung“ von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transpersonen und Intersexuellen beendet und deren Menschen- und Bürgerrechte sichergestellt werden. Außerdem solle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sicherstellen, „dass Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität in ihren Heimatländern verfolgt und in ihrer körperlichen Unversehrtheit bedroht werden, als international schutzbedürftige Flüchtlinge anerkannt werden und einen sicheren Schutzstatus erhalten“.
Rekrutierung von Minderjährigen für die Bundeswehr: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen Anträge der Linken (18/10241) und der Grünen (18/981) abgelehnt, wonach die Bundeswehr keine Minderjährigen rekrutieren soll. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (18/10543) zugrunde. Die Bundeswehr stelle Jugendliche ab dem 17. Geburtstag ein, wenn diese das möchten und ihre Eltern dem zustimmen, schreibt Die Linke. Dies sei laut UN-Kinderrechtskonvention zulässig; allerdings empfiehlt die Fraktion, nur volljährige Bewerber zum Wehrdienst zu rekrutieren. Der Anteil der minderjährigen Rekruten in der Bundeswehr steigt seit Jahren kontinuierlich an. Habe die Zahl der unter 18-jährigen Soldaten im Jahr 2011 noch bei 689 gelegen, seien es im Jahr 2015 bereits 1.515 der 21.092 der neuen unter 18-jährigen Soldaten gewesen. Die Grünen schreiben, es würden nach wie vor Freiwillige mit einem Mindestalter von 17 Jahren in die Bundeswehr aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen. Für die Glaubwürdigkeit des Engagements erachten die Abgeordneten den konsequenten Schutz von Minderjährigen im eigenen Land als „unerlässlich“. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung solle die Bundesregierung von einer Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen in der Bundeswehr absehen.
Fahrverbot für laute Güterwagen: Der Bundestag hat auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/11144) einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10033) mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt, der ein Fahrverbot für laute Güterwagen zum Ziel hat. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten, mit der ein Fahrverbot für laute Güterwagen ab dem Jahr 2020 auf allen deutschen Schienenwegen festgeschrieben wird. Damit solle eine einfache, klar nachvollziehbare und effiziente Regelung zur Entlastung und zum Schutz der Gesundheit von Millionen Menschen in Deutschland getroffen werden, heißt es in dem Antrag.
Abstimmung über Petitionen: Die Abgeordneten des Bundestages haben die Sammelübersichten 444 bis 448 mit Petitionen beschlossen, zu denen der Petitionsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt hat (18/12561, 18/12562, 18/12563,18/12564, 18/12565). Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, dass fernmündlich ausgehandelte Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden sollen. Zur Begründung führt der Petent an, dass dem Verbraucher zwar gesetzlich ein 14-tägiges Widerspruchsrecht eingeräumt sei, er aber aktiv tätig werden müsse, um den Vertragsabschluss rückgängig zu machen. Dafür müsse er unnötig Zeit und Kosten aufbringen.
„Bestätigungslösung mit Problemen verbunden“
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 31. Mai 2017 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Außerdem soll die Vorlage den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden, „um sie auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen“.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass die vom Petenten geforderte sogenannte Bestätigungslösung „mit nicht unerheblichen Problemen verbunden ist“. Demgemäß habe der Deutsche Bundestag sie bei den Beratungen sowohl des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen wie auch des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherrechte und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung „intensiv erörtert, jedoch letztlich nicht generell befürwortet“.
Kündigungsrecht in Erwägung gezogen
Lediglich für den besonders missbrauchsgefährdeten Bereich der Gewinnspieldiensteverträge habe der Bundestag im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken eine spezielle Schutzregelung getroffen, schreibt der Petitionsausschuss. Dabei handle es sich um Verträge, durch die sich ein Vertragspartner verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken. Laut Paragraf 675 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen solche Verträge der Textform - sie können also nicht mehr am Telefon geschlossen werden.
Weiter heißt es in der Beschlussempfehlung, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe Ende 2017 ein wissenschaftliches Gutachten zur Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken veröffentlicht, das eine Reihe von Diskussionspunkten für mögliche Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung enthält. „Darin wird als Alternative zu einer sogenannten Bestätigungslösung ein Kündigungsrecht des Verbrauchers für am Telefon geschlossene Verträge in Erwägung gezogen“, schreibt der Ausschuss. Dieses Gutachten werde derzeit sorgfältig geprüft. Die vorliegende Petition ist aus Sicht der Abgeordneten geeignet, in die Überlegungen und Beratungen einbezogen zu werden.
(eis/hau/22.06.2017)