Umwelt

Antrag zu Medikamenten­rück­ständen im Wasser abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Januar 2017, den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Linksfraktion einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/8082) abgelehnt, der darauf abzielte, Gewässer vor Medikamentenrückständen zu schützen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/8768) zugrunde.

Die Grünen wollen erreichen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, konkrete Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Medikamentenrückständen zu ergreifen und sich für weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene einzusetzen. Arzneimittelhersteller und -händler sollen verpflichtet werden, sämtliche Informationen über die absolute Einsatzmenge und das Umweltverhalten bereitzustellen und Angaben darüber zu machen, wie toxisch die Medikamente sind und wie sie in der Abwasserreinigung und der Wasseraufbereitung entfernt werden können.

„Kosten sichtbarer machen“

Neben einem verringerten Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung solle auch der Einsatz frei verkäuflicher Medikamente in der Tierhaltung mengenmäßig und im Hinblick auf potenzielle Umweltauswirkungen erfasst und weiter reduziert werden. Für die Verbraucher sollte auf den Verpackungen deutlich erkennbar angegeben werden, dass Reste von Arzneimitteln entweder an einer Rücknahmestelle abgegeben oder aber übe den Restmüll entsorgt werden müssen.

Es gehe darum, die durch Medikamentenrückstände verursachten Kosten sichtbarer zu machen, erklärte die Fraktion im Umweltausschuss. Dazu sei Transparenz nötig, unter anderem bei der Beschriftung von Medikamenten durch die Hersteller. Am ehesten könne eine Verbesserung erreicht werden, in dem die unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten reduziert werde. Dafür seien Aufklärungskampagnen notwendig. (vom/19.01.2017)

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