Anträge der Linken zur Ost-West-Rentenangleichung abgelehnt
In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstag 19. Januar 2017, zwei Anträge der Linken zur Angleichung der Renten in Ost und West abgelehnt und einen weiteren Antrag der Fraktion mit dem Titel „Renteneinheit verwirklichen – Lebensleistung anerkennen“ (18/10862) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Nach dem Willen der Fraktion soll ein steuerfinanzierter, stufenweise steigender Zuschlag eingeführt werden, mit dem der Wertunterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West für im Osten Deutschlands erworbene Rentenanwartschaften bis zum 1. Juli 2018 nach und nach ausgeglichen wird.
Zur Abstimmung über die beiden anderen Anträge lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (18/10779). Mit 446 Nein-Stimmen bei 53 Ja-Stimmen und 58 Enthaltungen scheiterte der Antrag (18/7903), Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredelung zu wahren. Dem Antrag (18/8612), keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern zuzulassen, folgten nur 52 Abgeordnete, 498 lehnten ihn ab (18/8612).
Linke: Koalitionsbeschluss als Wortbruch
Für die Fraktion Die Linke sprach Susanna Karawanskij und bekräftigte, mit den Anträgen „weiterhin vehement für die Ausweitung der Ostrenten“ streiten zu wollen. Der Koalitionsbeschluss vom November 2016 zur Angleichung der Rentenwerte sei nicht zufriedenstellend. Stattdessen forderte sie die Förderung eines „steuerfinanzierten stufenweisen Zuschlags“, mit dem der Rentenwert angehoben werden solle.
Zu den beiden Anträgen, über die abgestimmt wurde, sagte die Abgeordnete, die Forderungen seien durchaus mit dem Bundesrecht umsetzbar. Es gehe darum, „Gerechtigkeit zu schaffen“.
CDU/CSU will generationengerechte Lösung
Jana Schimke (CDU/CSU) kritisierte den Ton der Rentendebatte. Es klinge häufig, als gäbe es „keine gerechte Rente“. Zu Zeiten der Wiedervereinigung habe man zwei „unterschiedliche Sozialversicherungssysteme miteinander in Einklang bringen müssen“, so Schimke.
Es gehe jedoch darum, nicht einzelne Interessen abzubilden, sondern eine generationengerechte Lösung für alle Menschen zu finden. Sie verwies darauf, dass es zwar nie ein Land mit absoluter Lohngleichheit geben könne, eine Angleichung der Renten aber trotzdem nicht zum Nachteil für ostdeutsche Arbeitnehmer geschehen dürfe.
Grüne: Probleme des Strukturwandels diskutieren
Auch Markus Kurth von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte den Tenor der Debatte. Man solle „die Dauerschleife der Zukurzgekommenen in der DDR“ durch die Schaffung „eines einheitlichen Rentenrechts beenden und befreit davon über Strukturwandelprobleme sprechen“. Das Gefälle bei den Löhnen sollte nicht abgestritten werden, so Kurth. Jedoch könnten grundlegende Probleme des Strukturwandels nicht mit dem Rentenrecht geregelt werden.
Gleichzeitig kritisierte er die Pläne der Bundesregierung, die Rentenangleichung durch „die Beitragszahler“ finanzieren zulassen. Eine solche gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsse aus Steuermitteln finanziert werden.
SPD fordert umfassendere Lösungen
Daniela Kolbe (SPD) schilderte die Problematik der Wahrnehmungen und Ansprüche verschiedener Gruppen. Den meisten Ostdeutschen gehe es heute sehr gut, viele seien aber auch „sauer und wütend“.
Die Braunkohlekumpel hätten auf die gleiche Bezahlung wie die Kumpel unter Tage vertraut. Jedoch biete der Antrag der Linken einfache Lösungen, die „die Hoffnung der Betroffenen nicht erfüllen können“, so Kolbe. Daher werde man dagegen votieren und nach einer umfassenderen Lösung für alle Gruppen suchen. (lau/hau/20.01.2017)