Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz
Ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (18/10860) mit dem Ziel, soziale Grundrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, wurde am Donnerstag, 19. Januar 2017, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Neue Grundgesetz-Artikel
Die Linke will neue Artikel 1a, 2a, 3a, 3b, 3c und 3d in das Grundgesetz einfügen und die Artikel 3, 9, 12 und 16a ändern. Jeder Mensch soll das Recht auf soziale Sicherheit haben und der Staat solle verpflichtet werden, kollektive soziale Sicherungssysteme zu schaffen. Außerdem solle jeder Mensch das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums haben, das ihm diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. „Das Existenzminimum ist sanktionsfrei zu gewährleisten“, heißt es im neuen Artikel 1a Absatz 2.
Kinder und Jugendliche sollen das Recht auf Förderung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie zur Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Armut, Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung haben. Ebenso dürfe niemand vor allem wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der sexuellen Identität, der genetischen Eigenschaften, des gesundheitlichen Zustands, des Alters, der Herkunft, der sozialen Stellung, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen, aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthaltsstatus benachteiligt oder bevorzugt werden.
Wohl des Menschen im Mittelpunkt
Die Linke will ferner, dass im Mittelpunkt des Arbeits- und Wirtschaftslebens das Wohl des Menschen steht und jeder Mensch das Recht auf frei gewählte oder angenommene Arbeit hat. Sie will jedem zudem das Recht auf eine menschenwürdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung und auf Versorgung mit Wasser und Energie zubilligen. Die Miete müsse „einkommensgerecht“ sein. Die Räumung von Wohnraum solle unzulässig sein, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird.
Überdies solle jeder Mensch das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme der Gesundheits- und Pflegeleistungen haben. Den Staat will die Fraktion verpflichten, gesundheitsförderliche Bedingungen in allen Lebensbereichen zu gestalten. Auch solle jeder das Recht auf Bildung haben. Dieses Recht umfasse die frühkindliche Bildung, Schulausbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Hochschulbildung und die allgemeine kulturelle und politische Bildung und Weiterbildung.
Streikrecht und Asylrecht
Das Streikrecht müsse ohne Einschränkungen gewährleistet sein und auch das Recht zum politischen Streik umfassen, wobei Aussperrung rechtswidrig sein soll.
Schließlich solle jeder Mensch, der aus begründeter Furcht vor Verfolgung aus rassistischen Gründen oder wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Religion, der Nationalität, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, einer Behinderung oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe flieht, Asyl erhalten. (hau/vom/19.01.2017)