Grüne fordern mehr betriebliche Mitbestimmung
Für die Stärkung der Unternehmensmitbestimmung setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10253) ein, der am Freitag, 20. Januar 2017, ab 14 Uhr erstmals durch den Bundestag beraten wird. Nach 45-minütige Debatte soll die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Grüne: Mitbestimmung erhöht die Produktivität
Aus Sicht der Grünen führt mehr Mitbestimmung der Beschäftigten in den Unternehmen zu mehr Produktivität, höhere Rentabilität und eine verbesserte Kapitalmarktbewertung von Unternehmen. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, Gesetzeslücken zu schließen. So sollen unter anderem Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen.
Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 soll auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollen in die Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden. Außerdem fordern die Grünen Sanktionen, wenn Unternehmen das Mitbestimmungsgesetz oder das Drittelbeteiligungsgesetz nicht anwenden. (hau/13.01.2017)