Reaktorsicherheit

Kritik an Notfallvorsorge in der Asse II

Mitglieder der Asse-II-Begleitgruppe haben das Vorgehen des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) bei der Rückholung radioaktiver Abfälle in der havarierten Schachtanlage Asse II kritisiert. In einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwoch, 18. Januar 2017, unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) forderten sie insbesondere, dass das BfS Maßnahmen der Rückholung und der Notfallvorsorge besser abstimmen und die kritischen Stellungnahmen der Begleitgruppe stärker berücksichtigen solle.

In dem Kali- und Salzbergwerk bei Wolfenbüttel sind rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle eingelagert. Probleme sind eindringende Zutrittswässer sowie die Instabilität des Grubengebäudes. Auf der Grundlage des sogenannten „Lex Asse“ aus dem Jahr 2013 hat der Betreiber BfS die Aufgabe, die Asse nach der Rückholung des Abfalls stillzulegen.

Rückholung der Abfälle

„Wenn es kein Gesamtkonzept gibt, kann es zu irreversiblen Fehlentscheidungen kommen“, sagte Dr. Ralf Krupp, Mitglied der Asse-II-Begleitgruppe. Unkoordinierte Notfallmaßnahmen wie das sogenannte „Topfkonzept“ und die Befüllung der südlichen Richtstrecke mit Beton erschwerten die Rückholung der Abfälle und erhöhten radiologische Risiken, argumentierte er. Einen Masterplan zur Rückholung des Atommülls forderte auch die Wolfenbütteler Landrätin und Vorsitzende der Asse-II-Begleitgruppe, Christiana Steinbrügge. Die Rückholung des Atommülls sei nicht als Leitziel erkennbar. „Drängen Sie auf eine zügige Rückholung“, sagte sie in Richtung BfS.

Kritische Stimmen seien ignoriert worden, bemängelte Heike Wiegel von der Asse-II-Begleitgruppe. Um staatliches Handeln nachvollziehbar zu gestalten, sollten Stellungnahmen auch im Genehmigungsverfahren schriftlich beantwortet und dokumentiert werden. Der Vorsitzende der Strahlenschutzkommission (SSK), Prof. Dr. Joachim Breckow, sagte, dass das „Lex Asse“ Grundsätze des Strahlenschutzes einschränke und eine Langzeitsicherheitsanalyse verhindere.

Ständiger Austausch mit der Öffentlichkeit

Dr. Jörg Tietze vom BfS erwiderte, dass die Behörde im ständigen Austausch mit der Öffentlichkeit stehe und Entscheidungen öffentlich dokumentiert würden. Durch das Befüllen mit Beton werde das Bergwerk stabilisiert, im Notfall könnten die Abfälle dadurch eingeschlossen werden, begründete er die Notfallmaßnahmen. Nur in einem gesicherten Bergwerk ließen sich die Abfälle bergen, betonte er.

Die Landesregierung unterstütze die Priorität der Rückholung uneingeschränkt, sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen). Die Argumente der Begleitgruppe seien sorgfältig bewertet worden. „Die Baumaßnahmen an der südlichen Richtstrecke des Bergwerks stellten einen Kompromiss dar“, sagte er. (ebr/18.01.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Christiana Steinbrügge, Landrätin, Wolfenbüttel, Asse-2-Begleitgruppe
  • Heike Wiegel, Asse-II-Begleitgruppe
  • Dr. Ralf Krupp, Asse-II-Begleitgruppe
  • Dr. Jörg Tietze, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
  • Stefan Wenzel, niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz
  • Prof. Dr. Joachim Breckow, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission (SSK)

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