Bundestag will zu Streitverfahren in Karlsruhe Stellung nehmen
Der Bundestag hat am Freitag, 17. Februar 2017, eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu acht Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (18/11198) angenommen. Damit wurde der Bundestag beauftragt, eine Stellungnahme zu den Streitverfahren abzugeben. Der Bundestagspräsident soll einen Prozessbevollmächtigten bestellen. Während Union, SPD und Linke für die Beschlussempfehlungen stimmen, gab es aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch Gegenstimmen und Enthaltungen.
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Es geht um die Streitverfahren mit den Aktenzeichen 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1494/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 1624/16, 2 BvR 1807/16 und 2 BvR 2354/16. Beschwerdeführer in den Verfassungsbeschwerdeverfahren sind Sterbehilfevereine und deren Mitarbeiter, Palliativmediziner sowie schwer kranke Menschen, die über einen begleiteten Suizid nachdenken.
Mit ihren Verfassungsbeschwerden wenden sie sich gegen die Vorschrift des Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015. Sie sehen sich durch das dort enthaltene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in ihren Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzt. (vom/17.02.2017)